Am 02.03.2018 debattierte der Deutsche Bundestag über einen von der AfD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes. Die „Alternative für Deutschland“ hatte vorgeschlagen, zu diesem Zweck den folgenden Zusatz als Absatz 3 des Artikels 22 aufzunehmen: „Die Landessprache in der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.“ (Bundestagsdrucksache 19/951.)
Die Festlegung einer Landessprache in der Verfassung ist in 18 von 28 EU-Mitgliedsstaaten und den meisten anderen Ländern der Welt eine Selbstverständlichkeit, die keiner Diskussion bedarf.
Nach Meinungsumfragen unterstützt eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung die Festschreibung der Landessprache in der Verfassung. In Deutschland ist diese Forderung, die unter anderem 2008 und 2016 vom Bundesparteitag der CDU erhoben wurde, aber seit Jahrzehnten nicht durchsetzbar. Die Debatte im Bundestag hat dies erneut unter Beweis gestellt.
Das oben eingebundene Video des Deutschen Bundestages enthält die vollständige Aufzeichnung der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt (52:36 Minuten).
- 2016-12-07: CDU-Parteitag einmütig für Aufnahme der deutschen Sprache in Grundgesetz – Kanzlerin dagegen
- 2011-02-05: Lammert: Deutsch im Grundgesetz verankern
- 2010-09-12: CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt fordert: Deutsch im Grundgesetz verankern
- 2009-06-06: VDS beklagt 60 Jahre Grundgesetz ohne Deutsch
- 2009-02-20: CSU will Deutsch im Grundgesetz verankern
[Text: Richard Schneider. Quelle: Mediathek Deutscher Bundestag.]