Neue Norm für Übersetzungsdienstleistungen in Kraft: DIN EN 15038 löst DIN 2345 ab

Der Qualitätsmaßstab für Übersetzer hat sich auf europäischer Ebene weiterentwickelt. Im August 2006 wurde der bis dahin gültige Branchenstandard DIN 2345 durch die DIN EN 15038 „Übersetzungs-Dienstleistungen“ abgelöst. Rückblickend auf die Vorgängernorm DIN 2345 ist nun nicht mehr der „Übersetzungsauftrag“ genormt; vielmehr erstrecken sich die Anforderungen an einen Übersetzungsdienstleister jetzt auf folgende Bereiche:

  • die personellen und technischen Ressourcen,
  • das Qualitäts- und Projektmanagement,
  • die vertraglichen Rahmenbedingungen,
  • die Arbeitsprozesse und
  • evtl. angebotene zusätzliche Dienstleistungen.

Der europäische Standard DIN EN 15038 richtet sich an Übersetzungsdienstleister und deren Kunden, ist aber ebenso wie die Vorgängernorm DIN 2345 nicht auf das Dolmetschen anwendbar.

Ziele: Markttransparenz und Werbewirkung

Ziel der DIN EN 15038 ist es, bei der Erbringung der Dienstleistung Transparenz zu schaffen und somit Hilfestellung für den Auftraggeber und Auftragnehmer zu bieten. Den Vertragsparteien bleibt es überlassen, die Norm als Vertragsgrundlage zu nutzen.

Übersetzungsdienstleister können ihre Dienstleistung bei DIN CERTCO zur Kennzeichnung mit dem DIN-EN-Verbandszeichen registrieren lassen. Es handelt sich bei der Registrierung um eine eigenverantwortlich abgegebene Konformitätserklärung des Übersetzers mit der Norm.

Anbieter, die normenkonforme Übersetzungsdienstleistungen erbringen und dies durch das bekannte DIN EN-Verbandszeichen zeigen, können sich am Markt gezielter positionieren. Die Registrierung bringt die eigenen hohen Qualitätsansprüche auf den Punkt. Darüber hinaus profitieren die Übersetzungsdienstleister von der europaweiten Bekanntheit des DIN EN-Verbandszeichens. Durch die Veröffentlichung aller nach Norm arbeitenden Dienstleister heben sie sich somit von anderen Übersetzern am Markt ab.

DIN CERTCO übernimmt Registrierung

Registriert werden kann jeder Übersetzungsdienstleister, der seine Leistung gemäß DIN EN 15038 anbietet und dabei die Anforderungen dieses Standards einhält.

Interessierte Dienstleister stellen den Antrag auf Registrierung bei DIN CERTCO und geben zugleich eine Konformitätserklärung ab. Das Antragsformular sowie weitere registrierungsrelevante Unterlagen, wie die jeweils gültige Gebührenordnung, ist über die DIN CERTCO-Website www.dincertco.de abrufbar.

Anschließend erhält der Dienstleister den Registrierbescheid und eine Registernummer sowie das Zeichennutzungsrecht für das Verbandszeichen „DIN EN“, welches er in Verbindung mit der erhaltenen Registernummer zur Kennzeichnung seiner Übersetzungsdienstleistung verwenden darf. Alle mit dem DIN EN-Verbandszeichen registrierten Übersetzungsdienstleister können auf der Website von DIN CERTCO tagesaktuell eingesehen werden.

Die Registrierung ist unbegrenzt gültig, sofern der Dienstleister die Registrierbedingungen einhält, welche aus der Verbandszeichensatzung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DIN CERTCO zu entnehmen sind.

Wer bereits für die Vorgängernorm DIN 2345 registriert ist, sollte den Registerbescheid durch eine Umschreibung ändern lassen. Denn die bestehenden Registrierbescheide nach DIN 2345 waren nur bis einschließlich 31.12.2006 gültig.

Berufsverbände begrüßen Entwicklung

Johann J. Amkreutz
Johann J. Amkreutz

„Wir begrüßen die neue Norm“, sagt BDÜ-Präsident Johann J. Amkreutz. „Die klare Darlegung der erforderlichen Qualifikationen aller am Übersetzungsprozess beteiligten Personen und das Festlegen einheitlicher Verfahren für die Bearbeitung von Übersetzungen schaffen Transparenz für Auftraggeber. Durch hohe interne Aufnahmekriterien stellt eine BDÜ-Mitgliedschaft bereits einen Qualitätsstandard dar – die über 5.000 Verbandsmitglieder verfügen allesamt über die für die neue Norm erforderliche fachliche Qualifikation. Doch DIN EN 15038 formuliert zusätzliche Anforderungen wie beispielsweise dokumentierte Prozesse für die Auftragsbearbeitung und die Arbeit nach dem ,Vier-Augen-Prinzip‘: Alle Übersetzungen müssen von einem zweiten qualifizierten Übersetzer überprüft werden. Diese Vorgaben können freiberufliche Übersetzer durch die Zusammenarbeit in Netzwerken erfüllen. Der BDÜ fördert diese Form der partnerschaftlichen Zusammenarbeit seiner Mitglieder untereinander.“

Terence Oliver
Terence Oliver

Terence Oliver, der als Beauftragter des ADÜ Nord im entsprechenden DIN-Ausschuss an der Entwicklung beider Normen beteiligt war, meint: „Die DIN EN 15038 versucht, nicht nur für Auftragnehmer (Einzelübersetzer wie auch Übersetzungsfirmen und -büros), sondern auch für Auftraggeber einen klar definierten, dennoch flexiblen Rahmen zu bieten, den beide Seiten zum Gegenstand einer Vereinbarung machen können. Wichtig ist hier das Wort ,können‘: Eine Norm ist kein allgemein verbindliches Gesetz, sondern ein Regelwerk, das man als Hilfsmittel einsetzen kann, um nicht bei jeder Verhandlung mit dem Kunden das Rad neu erfinden zu müssen. Sie besitzt aber auch eine gewisse Autorität, die beispielsweise sehr hilfreich sein kann, wenn es darum geht, dem Kunden klar zu machen, dass auch er bestimmte Pflichten hat, durch deren Erfüllung er wesentlich zum Gelingen des Übersetzungsprozesses beitragen kann.“

Der Geschäftsführer von DIN CERTCO, Dr. Michael Garmer: „Im Rahmen einer aktuellen Kundenumfrage hat sich gezeigt, dass die bisherige Registrierung und das damit verbundene DIN-Verbandszeichen in der Übersetzerbranche einen Marktvorteil mit sich bringt.“ So schauten Auftraggeber oftmals darauf, ob ein Übersetzer in der Lage sei, einen Übersetzungsauftrag „normkonform“ abzuwickeln.

Die Norm kann beim Beuth Verlag (www.beuth.de) für 60,71 Euro als Download oder für 56 Euro in gedruckter Form erworben werden.

Ein ausführlicher Artikel zur neuen Norm ist im MDÜ 4/2006, Seite 37-41, erschienen. Dort kommen BDÜ-Präsident Johann J. Amkreutz, BDÜ-Vizepräsident Wolfram Baur, Dr. Holger Mühlbauer vom DIN-Normungsinstitut sowie Enrique López-Ebri, der an der Ausarbeitung der Norm beteiligt war, zu Wort.

DIN CERTCO ist Partner für alle Aspekte der Konformitätsbewertung und genießt mit seinen bekannten Qualitätszeichen großes Vertrauen im In- und Ausland. Produkte und Dienstleistungen mit von DIN CERTCO versehenen Qualitätszeichen erreichen eine hohe Akzeptanz und schaffen Transparenz im Markt. Als unabhängige, neutrale Zertifizierungsstelle differenziert DIN CERTCO mit seinen verschiedenen Zeichen unterschiedliche Anforderungs- und Qualitätsstandards. Alle Zeichennutzer können über die Homepage (www.dincertco.de) tagesaktuell abgerufen werden.

[Text: DIN CERTCO, BDÜ, ADÜ Nord, Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung und Prospekt DIN CERTCO, 2006-06-20; Infoblatt 4/2006 ADÜ Nord, MDÜ 4/2006. Bild: DIN CERTCO, ADÜ Nord, BDÜ, DIN.]