Auch der BDÜ hat inzwischen die Fachöffentlichkeit in einem Positionspapier über seine Strategie zur Novellierung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) informiert.
Vizepräsidentin Dr. Thurid Chapman nahm im März 2019 an einer Sitzung des Sachverständigen-Beirats im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teil. Sie erläuterte dort die Position des Verbandes im Hinblick auf eine kommende Novellierung der Vergütungsregelungen.
BDÜ fordert Streichung des Rahmenvertragsparagraphen
Der BDÜ plädiert hier in erster Linie für eine Streichung des § 14, der nach einhelliger Meinung auch anderer Dolmetscher- und Übersetzerverbände eine deutlich qualitätsmindernde Preiserosion bei den Leistungen für Justiz- und Polizeibehörden zur Folge hat und an anderer Stelle gewährte Honorarerhöhungen wieder zunichtemacht.
In der Konsequenz führe die Anwendungspraxis des § 14 mit seinen den ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers zuwiderlaufenden Bedingungen dazu, dass immer mehr qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer keine Möglichkeit mehr sehen, ihre Tätigkeit innerhalb der Bedingungen der Rahmenvereinbarung wirtschaftlich angemessen auszuüben und infolgedessen die Qualität der Verdolmetschungen und Übersetzungen in der Justiz leidet.
Die Inhalte seiner Stellungnahme hat der Verband in einem Positionspapier zusammengefasst:
- BDÜ-Positionspapier Zu den Vergütungsregelungen für Dolmetscher undÜbersetzer im JVEG (PDF, 4 Seiten)
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[Text: BDÜ. Quelle: Mitteilung BDÜ, 2019-03-09.]