Das Berliner Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beschäftigt lediglich drei unbefristet angestellte Assistenten für Fremdsprachen. Das Dolmetschen im Ankunftszentrum, bei der Registrierung und weiteren Betreuung der Flüchtlinge übernehmen mehr als einhundert freiberuflich beschäftigte Sprachmittler.
Im Jahr 2018 wurden im Monatsdurchschnitt 133 Honorarkräfte beschäftigt, auf die jeweils durchschnittlich 16,9 Einsatzstunden pro Woche entfielen. Ihre Vergütung beläuft sich derzeit auf 15,09 Euro pro Stunde (ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer).
Diese aktuellen Zahlen sind der Antwort des Berliner Senats auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom August 2019 zu entnehmen. Czaja ist im Berliner Abgeordnetenhaus Vorsitzender der FDP-Fraktion und Generalsekretär des Landesverbandes seiner Partei.
Nachfolgend dokumentieren wir die Drucksache 18/20472 mit dem Titel „Sprachmittler im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten“. (Zur Strukturierung und besseren Lesbarkeit haben wir zusätzliche Leerzeilen eingefügt.)
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja
(1) Wie viele Sprachmittler werden seit 2015 insgesamt beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LaF) beschäftigt (bitte nach Jahreszahl angeben) und welchen beruflichen Hintergrund haben diese?
Im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) werden derzeit drei festangestellte Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten (zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ)) beschäftigt (im Zeitraum von 2015 bis 2018 waren es vier festangestellte Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten). Die im LAF beschäftigten Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten verfügen über Berufserfahrung in kaufmännischen und technischen Berufen.
Der weitaus größte Anteil der geleisteten Sprachmittlung wird jedoch von externen Honorarsprachmittlerinnen und Honorarsprachmittlern wahrgenommen. In der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der im Monatsdurchschnitt eingesetzten Honorarkräfte im LAF (bzw. bis zum 31.07.2016 zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)), bezogen auf den Zeitraum vom Januar 2015 bis zum Juni 2019 dargestellt:
Jahr | Durchschnitt |
2015: | 150 |
2016: | 242 |
2017: | 191 |
2018: | 133 |
2019 (1. Halbjahr): | 108 |
Die Honorarsprachmittlerinnen und Honorarsprachmittler verfügen sowohl über Berufs- als auch universitäre Hochschulabschlüsse, die sie zum Teil in Deutschland, häufig aber auch in ihren Herkunftsländern erworben haben.
Die Berufsabschlüsse reichen von kaufmännischen und verwaltungstechnischen Qualifikationen über Berufsbilder wie etwa Lehramt, Musikpädagogik, Bauingenieurwesen, Übersetzungsdienste, Lektorin bzw. Lektor, Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer u. a. bis hin zu aktiven Bachelor- und Masterstudiengängen.
Im Ausland erworbene Qualifikationen unterliegen in Deutschland dem Verfahren der Berufsanerkennung.
(2) Wie hoch ist wöchentliche Arbeitszeit der Sprachmittler am LAF?
Für die in Teil- und Vollzeit beschäftigten Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten gelten die üblichen Arbeitszeiten im LAF. Die Beauftragung der Honorarsprachmittlerinnen und Honorarsprachmittler erfolgt mittels einer Einsatzplanung der für die terminlich vereinbarten Vorsprachen erforderlichen Sprachmittlung sowie für die gängigen Sprachen Russisch, Arabisch und Farsi derzeit mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen.
Die Zahl der auf eine Honorarkraft entfallenden wöchentlichen Übersetzungseinsätze variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab wie etwa der Häufigkeit, in der für eine bestimmte Fremdsprache eine Sprachmittlung benötigt wird und den von den eingesetzten Sprachmittlerkräften bereitgestellten zeitlichen Ressourcen.
Da, wie sich aus der Antwort zu 1. ergibt, im Jahr 2018 monatlich durchschnittlich 133 Honorarkräfte eingesetzt wurden, ergeben die dabei geleisteten 116.744 Einsatzstunden rechnerisch eine wöchentliche Einsatzzeit von durchschnittlich 16,9 Stunden.
(3) Wie hoch ist der Stundenlohn (brutto) der Sprachmittler am LAF?
Die Vergütung der Honorarsprachmittlerinnen und Honorarsprachmittler erfolgt auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz) und beträgt derzeit 15,09 Euro/Stunde exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Veranlagung zur Mehrwertsteuer wird diese vom LAF zusätzlich erstattet.
Bei den im LAF tätigen Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten handelt es sich um Tarifbeschäftigte in der Vergütungsgruppe E 9 TV-L (alt: Fgr. 4/ IV b Fgr. 2 BAT).
(4) In welchem Anstellungsverhältnis befinden sich die Sprachmittler gegenüber dem LAF?
Es besteht kein Anstellungsverhältnis der Honorarsprachmttlerinnen und Honorarsprachmittler zum LAF. Alle Honorarsprachmittlerinnen und Honorarsprachmittler haben ein entsprechendes freiberufliches Gewerbe angemeldet und versteuern ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt eigenverantwortlich.
Die im LAF tätigen Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten befinden sich in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis.
(5) Wie ist das Aufgabenfeld der Sprachmittler definiert? Gibt es darüber hinaus noch Aufgaben die die Sprachmittler am LAF wahrnehmen?
Das Aufgabengebiet der für die Sprachmittlung eingesetzten Honorarkräfte wird durch den jeweiligen Honorarvertrag festgelegt. Es umfasst die Sprachmittlung bei Beratungs- und Gesprächsterminen zwischen den Beschäftigten des Auftraggebers (LAF) und den Leistungsberechtigten sowie die Wahrnehmung von Außenterminen (etwa Übersetzungen bei Wohnungsbesichtigungen und –übergaben, Arztterminen, Informationsveranstaltungen in Gemeinschaftsunterkünften u. a.).
Sprachmittlung erfolgt auch im Ankunftszentrum für die Charité im Zusammenhang mit der Erstuntersuchung nach § 62 Asylgesetz (AsylG) als Teil des Registrierungsprozesses neu eintreffender Asylsuchender sowie ggf. im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei im Dienstgebäude des LAF in der Bundesallee.
Das Aufgabengebiet der im LAF tätigen Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten umfasst die Ausführung mündlicher und schriftlicher Übersetzungen sowie Koordinations- und Verwaltungstätigkeiten.
Berlin, den 23. August 2019
In Vertretung
Daniel Tietze
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
LAF übernahm Flüchtlingsaufgabe vom LAGeSo
Das am 1. August 2016 gegründete Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ist für die Registrierung, Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern zuständig.
Das zuvor für das Flüchtlingswesen verantwortliche LAGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) konnte 2015 die Verhältnisse auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise nicht bewältigen und wurde zum Sinnbild für die Probleme bei der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen.
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[Text: Richard Schneider.]