Neues EU-Urheberrecht: Gestützt auf Gutachten fordern ver.di und VdÜ Verbandsklagebefugnisse

Paragrafen
Bild: Gerd Altmann / Pixabay

Gestützt auf ein Rechtsgutachten hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der auch der Literaturübersetzerverband VdÜ angehört, die erweiterte Möglichkeit von Verbandsklagen zur Durchsetzung der Vergütungsansprüche von Urhebern und Künstlern gefordert.

VdÜ-LogoIn einem Brief an das Kanzleramt sowie die Ministerien, die eine EU-Richtlinie zum Urheberrecht umsetzen müssen, heißt es, der sozialen Funktion des Urheberrechts sei in den bisher gemachten Vorschlägen nicht ausreichend Rechnung getragen. „Die professionell Kreativschaffenden brauchen gesetzgeberische Hilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte, weil sie der Markt ganz offensichtlich nicht regelt.

Instrument für Kreative gegen übermächtige Verlage

Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich hat in ihrer Expertise verdeutlicht, dass gegen die übermächtigen Verlage wirksame Verbandsklagen helfen können“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.

In ihrem Gutachten stellt die Professorin fest, dass der deutsche Gesetzgeber sich zwar mehrfach zu einer auch sozialen Funktion des Urheberrechts bekannt hat, es aber bisher unterließ, den Kreativen hinreichend effektive rechtliche Instrumentarien zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand zu geben.

Auf den letzten Metern der Verhandlungen zum Urheberrecht müssten Kanzleramt, die Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Inneres sowie die Staatsministerin für Kultur und Medien den „Sonntagsreden von Wert und Bedeutung der Künstlerinnen und Künstler auch Taten folgen lassen“, so Schmitz.

Das Gutachten der Expertin für kollektiven Rechtsschutz im Zivilprozess zeige, dass es und wie es möglich sei. „Um die Einkommenssituation der Kreativschaffenden dauerhaft zu verbessern, braucht es nur einen kleinen Ruck und ein wenig Mut bei der Umsetzung der europäischen Regelungen zum Urheberrecht für Deutschland.“

ver.di und der Deutsche Journalistenverband (DJV) hatten ergebnisoffen die Expertin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich beauftragt, mögliche Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes im Urheberrecht aufzuzeigen und zu bewerten. In ihrem Gutachten empfiehlt Prof. Meller-Hannich ein Modell, mit dem die Verbandsklagebefugnisse von anerkannten Urhebervereinigungen auf die Durchsetzung der angemessenen Vergütung nach den §§ 32 ff. UrhG erweitert werden.

Verbandsklagebefugnisse für anerkannte Urhebervereinigungen

Als Zusammenfassung und Ergebnis ihrer Untersuchung schreibt Prof. Meller-Hannich:

Nach den hier dargelegten Überlegungen erscheint ein Modell empfehlenswert, welches die Verbandsklagebefugnisse von anerkannten Urhebervereinigungen auf die Durchsetzung der angemessenen Vergütung nach den §§ 32 ff. UrhG erweitert; und zwar gerichtet auf Feststellung, Unterlassung und Beseitigung eines entsprechenden Verstoßes.

Dieses Modell hat den Vorteil, dass der klagende Verband nicht auf gemeinsame Vergütungsregeln oder die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen angewiesen ist, um eine effektive Sanktion und Prävention herbeizuführen. Ein solches Modell scheint dabei vorzugswürdig vor einer reinen Erledigung entsprechender Streitigkeiten in einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren. Es erscheint – vor dem Hintergrund der Marktbereinigung und ggf. notwendigen Anonymisierung der Betroffenen – auch der gegenüber der gesammelten Geltendmachung von Vergütungsansprüchen (nach Abtretung oder Einziehungsermächtigung) vorzugswürdige Weg.

Die Klage sollte verjährungshemmende Wirkung im Hinblick auf die individuellen Vergütungsansprüche einzelner Urheber gegen denselben Beklagten bei inhaltsgleichen Verstößen haben. Ein solches Klagerecht der Verbände ist auch eine wichtige Ergänzung für etwaige Unterlassungsansprüche bei Verstößen gegen die Auskunftspflicht und kann mit diesen kombiniert werden.

Volltext des Gutachtens

Mehr zum Thema

ver.di, VdÜ