GDolmG: ADÜ Nord prüft Verfassungsbeschwerde – Spendenaufruf für Vorgutachten

Gerichtsdolmetschergesetz
Bild: ADÜ Nord

Das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten – aber viele betroffene Berufsträger haben große Bedenken und stufen es als völlig unzureichend, unausgegoren und problematisch ein.

Durch eine Verfassungsbeschwerde soll der Versuch unternommen werden, das GDolmG doch noch auf juristischem Weg zu stoppen. Konkret heißt dies, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen.

Spendenaktion für Vorgutachten ins Leben gerufen

Der Berufsverband ADÜ Nord hat daher eine Spendenaktion ins Leben gerufen, mit der die für einen Rechtsstreit in Karlsruhe erforderlichen Geldmittel eingeworben werden sollen.

In einem ersten Schritt sollen 6.000 Euro gesammelt werden, um ein Vorgutachten einer auf Verfassungsbeschwerden spezialisierten Anwaltskanzlei zu finanzieren. Diese wird die Erfolgsaussichten einer konkreten Verfassungsbeschwerde genau prüfen und später ggf. die Beschwerdeschrift eines betroffenen Berufsträgers ausarbeiten.

Einzelheiten zu den Beweggründen für die Verfassungsbeschwerde und dem geplanten weiteren Vorgehen finden Sie auf www.adue-nord.de/gdolmgstoppen und auf Twitter unter dem Hashtag #GDolmGstoppen.

ADÜ NordStartschuss der Aktion ist der 2. November 2021. Der ADÜ-Nord lädt alle Berufskolleginnen und -kollegen herzlich ein, sich durch eine persönliche Spende zu engagieren. Der schriftliche Spendenaufruf findet sich an o. g. Stelle.

Bundesrat hatte Bedenken – Gesetzgebungsverfahren übereilt durchgeführt

Nicht nur, dass das Bundesjustizministerium es nicht für erforderlich erachtete, den Referentenentwurf des GDolmG mit den betroffenen und kooperierenden Berufsträgern inhaltlich abzustimmen. Das Gesetzgebungsverfahren hat auch völlig übereilt und unter Missachtung grundgesetzlicher Vorgaben stattgefunden.

Die Hausjuristen des Bundesrats wiesen die Länderkammer im Beschluss BR-Nr. 532/19 auf erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des GDolmG hin. Diese Bedenken wurden von den politisch Verantwortlichen jedoch ignoriert, was den Weg für die Verabschiedung des GDolmG frei machte.

Offensichtlich bestand bei den Regierungsfraktionen im Bundesrat keine Neigung, das Grundgesetz ganz konkret dadurch zu achten, greifbare verfassungsrechtliche Bedenken angemessen im Rechtsausschuss zu erörtern und bei der Entscheidung über die eigene Positionierung in der Sache zu berücksichtigen.

Kritikpunkte

  • Kein Bestandsschutz: Gerichtsdolmetscher, die nach Landesrecht (ggf. sogar unbefristet) beeidigt sind, werden ihre Beeidigung durch das GDolmG verlieren. Sie müssen sich nach einer Übergangsfrist nach dem GDolmG neu allgemein vereidigen lassen. Diese Verletzung des Vertrauens- und Bestandsschutzes beeinträchtigt die grundrechtlich garantierte Berufsfreiheit vieler Berufskolleginnen und -kollegen.
  • Kein Nachweis der Kenntnisse der Rechtssprache: Das GDolmG bleibt damit weit hinter bereits etablierten europarechtlichen Qualitätsvorgaben und professionellen Normen zurück und ist in dieser Hinsicht ein Rückschritt.
  • Verunsicherung bei Gerichtsdolmetschern und Justizverwaltungen: Der vom Bundesgesetzgeber ohne Not verursachte Schwebezustand im Vereidigtenrecht hat zu einer erheblichen Verunsicherung der Gerichtsdolmetscher einerseits und der Justizverwaltungen der Bundesländer andererseits geführt, die nicht wissen, wie das GDolmG künftig angewendet werden soll.
  • Gut gedacht, aber schlecht gemacht: Das GDolmG ist insgesamt konzeptionell unausgegoren und handwerklich schlecht gemacht. Es könnte das Gerichts- und Behördendolmetschen in Deutschland auf Jahrzehnte hinaus stark beeinträchtigen. Das Gesetzeswerk wurde im Herbst 2019 trotz großer verfassungsrechtlicher Bedenken des Bundes­rates verabschiedet und musste auf Druck der Bundesländer schon vor seinem Inkrafttreten nachgebessert werden.

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ADÜ Nord, rs