BDÜ schließt Landesverband Nord aus Bundesverband aus

Die BDÜ-Landkarte könnte ab 1. Januar 2022 so aussehen. - Bild: UEPO
Bild: UEPO

Wie bereits vor Monaten als ultima ratio angedroht und von vielen befürchtet, hat der BDÜ auf seiner regulären Herbst-Mitgliederversammlung am 30./31. Oktober 2021 in Wiesbaden tatsächlich den Landesverband Nord aus dem Bundesverband ausgeschlossen.

Der LV Nord ist für die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen zuständig und gehört mit mehr als 600 Mitgliedern zu den mittelgroßen bis großen Mitgliedsverbänden.

Der BDÜ-Bundesverband hat dazu auf seiner Website eine für die Fachöffentlichkeit bestimmte Mitteilung veröffentlicht:

31.10.2021

Ausschluss des BDÜ LV Nord e.V. aus dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)

Bei der Herbstversammlung der BDÜ-Mitgliedsverbände am 30./31. Oktober 2021 haben die Repräsentanten der Landesverbände sowie des VKD mit der laut Satzung für diese Art der Abstimmung erforderlichen Drei-Viertel-Mehrheit den Ausschluss des Landesverbands Nord aus dem BDÜ e.V. zum 31.12.2021 beschlossen.

Die verbleibenden Mitgliedsverbände und der Bundesvorstand bedauern diese Entwicklung in höchstem Maße, gerade auch mit Blick auf die Einzelmitglieder. Die Mitgliedsverbände sehen jedoch vor dem Hintergrund der dem Ausschluss zugrunde liegenden Sachverhalte keine Möglichkeit mehr, mit den Repräsentanten des BDÜ Nord zu einer konstruktiven Zusammenarbeit im Rahmen eines demokratischen und respektvollen Miteinanders auf der Basis der Werte des BDÜ e.V. zurückzukehren.

Wie geht es weiter?

Der Landesverband Nord kann nun als Rechtsmittel zunächst einen Antrag an das Schiedsgericht des BDÜ e.V. auf Aufhebung des Beschlusses stellen. Anschließend kann ein ordentliches Gericht angerufen werden. Inwieweit der Landesverband Nord von diesen Rechtsmitteln Gebrauch machen wird, ist zum Zeitpunkt dieser Information noch nicht bekannt.

Alle Einzelmitglieder des BDÜ Nord, die auch nach dem Ausschluss des Landesverbands weiterhin im BDÜ e.V. bleiben möchten, können die grundsätzlich bestehende Möglichkeit eines gebührenfreien und unbürokratischen Wechsels in einen anderen Landesverband nutzen, bis sich in ihrem Einzugsgebiet wieder eine entsprechende BDÜ-Infrastruktur gebildet hat. Die verbleibenden Mitgliedsverbände unterstreichen ihre Bereitschaft, alle Bestrebungen, eine solche wiederherzustellen, nach Kräften zu unterstützen. Dem BDÜ e.V. ist in höchstem Maß daran gelegen, eine flächendeckende Interessenvertretung in der gesamten Bundesrepublik zu gewährleisten.

Einzelmitgliedern, die sich über ihre Optionen zum Verbleib im BDÜ e.V. informieren möchten, stehen die Geschäftsstellen der übrigen BDÜ-Landesverbände per Mail oder auch telefonisch zur Verfügung.

Auseinandersetzungen schwelen offenbar seit Jahren

Mit dem Ausschluss brechen schon länger schwelende Auseinandersetzungen innerhalb der Führungsriege des Bundesverbandes nach außen. Diese besteht aus dem Bundesvorstand sowie den Vorständen der zwölf Mitgliedsverbände, die sich in elf Landesverbände und den Konferenzdolmetscherverband VKD gliedern.

Der LV Nord wurde ausgeschlossen, um einzelne Mitglieder des Landesvorstands aus dem Verband zu entfernen, denen man eine Reihe von Verfehlungen vorwirft. Die für den Bundesverband geltende Satzung sieht keine Möglichkeit vor, auf Einzelmitglieder eines Landesverbands durchzugreifen und diese abzumahnen oder auszuschließen. Das könnte nur der LV Nord selbst tun, der aber mehrheitlich hinter seinem Vorstand steht.

Die Bundessatzung ermöglicht lediglich, ein Mitglied des Bundesverbandes, also einen Mitgliedsverband, „aus wichtigem Grund“ insgesamt auszuschließen. Dass derart gravierende Gründe vorliegen, wird vom LV Nord allerdings bestritten. Der Ausschlussantrag sei nicht nur ungerechtfertigt, sondern auch unzulässig.

Die Vorstände der elf anderen ordentlichen Mitglieder sind hingegen mit überwältigender Mehrheit der Ansicht, dass das Vertrauensverhältnis zu den kritisierten Personen nachhaltig gestört und eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich und zumutbar ist.

Sowohl die Begründung des von den Landesverbänden Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eingebrachten Ausschlussantrags als auch die Erwiderung des Landesverbands Nord füllen jeweils Dutzende von Seiten.

Der Antrag wurde von den Regionalverbänden im Westen und Südwesten gestellt, weil dem LV Nord u. a. vorgeworfen wird, in deren territorialen Zuständigkeitsbereich eingegriffen zu haben.

Vorstand des LV Nord lehnt Rücktritt ab, ein Abwahlantrag scheiterte

Der Ausschluss kommt nicht aus heiterem Himmel. Vorangegangen sind mindestens zwei niederschwelligere Eskalationsstufen:

  • Bereits im April 2021 wurde der Vorstand des LV Nord von der Bundesmitgliederversammlung zum Rücktritt aufgefordert. Dieser sah dazu aber keine Veranlassung, zumal er sich der Unterstützung seiner Mitgliedschaft sicher war.
  • Daraufhin wurde im Juni 2021 auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des LV Nord ein Antrag zur Abwahl des Vorstands eingebracht, der aber nicht die erforderliche Mehrheit fand. Der Landesvorstand sah sich dadurch im Amt bestätigt.

Nach der trügerisch friedlichen Sommerpause wurde dann die schon vor Monaten als letztes Mittel angekündigte Option verfolgt, den LV Nord insgesamt aus dem Bundesverband auszuschließen. Offenbar in der Hoffnung, der Landesvorstand werde schon klein beigeben und eher zurücktreten als einen solchen Kollateralschaden zu riskieren.

Ausschluss erscheint unangemessen und selbstzerstörerisch

Unklar bleibt, warum man nach Ausschöpfung der üblichen Einflussmöglichkeiten die Angelegenheit nicht auf sich beruhen ließ und zumindest zu einer Art Waffenruhe und womöglich gar zu einer friedlichen Koexistenz zurückgekehrt ist. Irgendwann wäre schon ein anderer, genehmerer Landesvorstand gewählt worden.

Der Ausschluss eines großen Mitgliedsverbandes erscheint zumindest von außen betrachtet als unangemessen und geradezu selbstzerstörerisch. Der BDÜ sägt sich damit gewissermaßen ein Bein ab, nur um einen lästigen Fußpilz loszuwerden.

Betroffen sind von der Maßnahme hauptsächlich die unbeteiligten Einzelmitglieder in den vier nördlichen Bundesländern. Zudem wirkt sich der Schritt in mehrfacher Hinsicht verbandsschädigend aus: nicht nur für das Image nach außen, sondern auch intern in Bezug auf die zunächst zurückgehenden Mitgliederzahlen und ausfallende Beitragszahlungen.

Zwar rechnet der BDÜ damit, dass die meisten Landesverbandsmitglieder zu Nachbarverbänden oder in einen evtl. noch zu gründenden Nachfolgeverband überwechseln, aber ein gewisser Schwund ist bei solchen Umbrüchen immer zu verzeichnen.

Zu befürchten ist auch, dass bundesweit Einzelmitglieder ihre BDÜ-Mitgliedschaft aufkündigen werden. Aus Protest gegen den harschen und unerbittlichen Umgang mit unbequemen und als schwierig empfundenen Charakteren, die aber demokratisch gewählt sind.

Es fehlt ein Schlichtungsgremium

Dass es nicht gelungen ist, die internen Konflikte beizulegen, wirft kein gutes Licht auf die internen Verbandsstrukturen, die offenbar eher einer Verhärtung der Fronten Vorschub leisten. Möglicherweise fehlt ein Gremium unterhalb des Ehrengerichts, das ähnlich einem Ältestenrat oder Vermittlungsausschuss bei Streitfällen versuchen könnte, die Wogen zu glätten.

Vom LV Nord wurde mehrfach angeregt, einen externen Mediator einzuschalten. Dieser Vorschlag wurde von den übrigen Mitgliedsverbänden und dem Bundesvorstand aber nicht aufgegriffen.

Schlussstrich oder nur vorläufiger Höhepunkt der Auseinandersetzung?

Der Ausschluss des LV Nord ist als Befreiungsschlag gedacht und soll einen Schlussstrich unter die ressourcenbindenden Debatten setzen. Ob dies gelingt, ist aber noch nicht abzusehen.

Denn der LV Nord versteht sich als engagierter und mitgliederorientiert arbeitender Landesverband im Kreis des Bundesverbandes und möchte dies allem Anschein nach bleiben. Schon im Interesse der Einzelmitglieder im Norden dürfte er gegen den Beschluss vorgehen, um eine Aufhebung zu erwirken.

Es ist davon auszugehen, dass der LV Nord zumindest das Ehrengericht anrufen wird. Danach stünde es ihm frei, die Angelegenheit von einem ordentlichen Gericht überprüfen zu lassen.

Selbst für den Fall, dass sich die Nordlichter klaglos in ihr Schicksal ergeben, dürfte es den BDÜ in den kommenden Jahren erhebliche Mühe kosten, die Lücke im Norden wieder zu schließen. Dass dies keineswegs trivial und einfach ist, haben die Folgewirkungen der drei Landesverbandsaustritte vor gut 25 Jahren gezeigt.

Erinnerungen an die Querelen der 1990er Jahre werden wach

In den 1990er Jahren haben nach schweren verbandsinternen Querelen drei Landesverbände auf eigenen Wunsch und gegen den Willen des Gesamtverbands den BDÜ-Bundesverband verlassen (Brandenburg, Hamburg/Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen). Es hat viele Jahre gedauert, bis der BDÜ diesen Aderlass einigermaßen überwunden und ausgeglichen hatte.

Der damals im Norden entstandene „weiße Fleck“ konnte sogar erst nach 18 Jahren geschlossen werden, als sich 2015 der LV „Bremen und Niedersachsen“ auf Hamburg und Schleswig-Holstein ausdehnte und in „Landesverband Nord“ umbenannt wurde.

Bestürzung außerhalb des BDÜ

Dass der BDÜ angesichts dieser bitteren Erfahrungen in der Vergangenheit nun einen seiner Mitgliedsverbände selbst vor die Tür setzt, sorgt außerhalb des Verbandes für mehr als Stirnrunzeln. Die Reaktionen reichen von Kopfschütteln über Sprach- und Fassungslosigkeit bis hin zu Entsetzen. Schadenfreude ist selbst bei leidenschaftlichen BDÜ-Kritikern nicht zu verspüren.

Denn die Branche ist darauf angewiesen, dass der mit rund 7.800 Mitgliedern mit Abstand größte deutsche Sprachmittlerverband handlungsfähig ist und nicht durch interne Querelen gelähmt wird.

Ob der Ausschluss aber der richtige Weg war, den inneren Frieden wieder herzustellen, erscheint doch zumindest fraglich.

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