GDolmG: BDÜ Nord fordert Bestandsschutz und weitere Nachbesserungen

Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG)
Das erstmals bundesweit einheitliche Gerichtsdolmetschergesetz ist gut gedacht, aber schlecht gemacht. Es wurde hektisch zusammengeschustert und weist zahlreiche Schwachstellen auf. - Bild: UEPO

Der die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen umfassende Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland (BDÜ-Landesverband Nord) begrüßt, dass mit dem Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) erstmals eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung für diese Tätigkeit eingeführt wird.

In der gegenwärtigen Fassung enthalte das Gesetz aber „viele Schwachstellen und Lücken, die ausgebessert und gefüllt werden müssen“, so der Verband in einer Pressemitteilung, in der es heißt:

Das Problem: das Gesetz wurde schon verabschiedet und tritt am 01.01.2023 in Kraft. Jetzt sind die Bundesländer gefordert, die Quadratur des Kreises zu vollziehen. Sie müssen die teils unausgegorenen gesetzlichen Vorschriften in Landesrecht umsetzen. Wie das gehen kann, darüber wird momentan gerade im Landtag von Schleswig-Holstein beraten. Anderen Bundesländern steht diese Arbeit noch bevor.

Deshalb hat der BDÜ Nord vor Kurzem eine Online-Petition gestartet. Zusäztlich wendet er sich jetzt mit einem Offenen Brief an die Verantwortlichen in der Politik:

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Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) Landesverband Nord e. V.
www.nord.bdue.de

23.02.2022

An die politisch Verantwortlichen

Offener Brief des BDÜ Nord für einen Neustart des GDolmG

Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz – GDolmG) – einschließlich der Änderungen vom
25.06.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch die Neufassung (vom 25.06.2021) des erstmals in Deutschland verabschiedeten Gerichtsdolmetschergesetzes (GDolmG) haben wir mit Sorge zur Kenntnis genommen und appellieren an Sie, sich nachdrücklich für seine grundsätzliche Änderung einzusetzen.

Als Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland, BDÜ LV Nord e.V., freuen wir uns zwar darüber, dass es überhaupt ein Gesetz gibt, das unsere Berufstätigkeit im Bereich Rechtswesen auf Bundesebene zu denselben Standards regelt. Aber wir wünschen uns einheitliche und gerechte Vorschriften, die wirklich allen Beteiligten helfen, Zeit, Kosten und Ressourcen zu sparen.

Im GDolmG haben wir in dieser Hinsicht viele Schwachstellen entdeckt. Es droht noch immer mehr Chaos als Klarheit zu stiften und dem schon jetzt unübersichtlichen Flickenteppich an Regelungen in den 16 Bundesländern weiter Vorschub zu leisten. Als Profis, die jeden Tag in der Branche arbeiten, appellieren wir nachdrücklich an Sie: Das Gesetz kann nicht so bleiben!

Helfen Sie uns und allen anderen – Gerichten, Prozessbeteiligten, Polizei und Institutionen – dabei, Rahmenbedingungen für qualitativ hochwertige Verdolmetschungen und Übersetzungen sowie reibungslose Abläufe zu schaffen. Ohne diese laufen Gerichte Gefahr, dass ihnen in absehbarer Zeit nicht genügend Dolmetscher zur Verfügung stehen, was zu Problemen bei Fristen und laufenden Verfahren führen kann.

Machen Sie sich in Ihren Gremien für sinnvolle Änderungen am Gesetz stark – wir zeigen Ihnen hier Ansatzpunkte dazu auf.

1. Das Gesetz muss für Dolmetschen UND Übersetzen gelten

Das GDolmG erwähnt lediglich „Dolmetscher in Verfahren“. Diese erledigen allein die mündliche Sprachübertragung. Bei Gericht und Behörden ist immer auch schriftliche Sprachübertragung, also auch das Übersetzen gefragt, viele Sprachprofis erledigen auch beides. Wenn nur Dolmetschen vom Bundesgesetz und Übersetzen wie bisher in 16 verschiedenen Landesgesetzen geregelt werden, drohen die jetzt schon vielfältigen Regelungen zu einem schier unübersichtlichen Flickenteppich anzuwachsen.

Wir fordern die Ausweitung des Gesetzes auf Dolmetschen, Übersetzen und Gebärdensprachdolmetschen.

2. Bestandsschutz für alle beeidigten und ermächtigten Sprachmittler

Alle allgemein beeidigten und ermächtigten Dolmetscher und Übersetzer sollten grundsätzlich Bestandsschutz genießen. In der aktuellen Fassung des Gesetzes sollen die Befähigungsnachweise regelmäßig gegen Gebühr erneut zur Bestätigung vorlegt werden.

Wir können nicht erkennen, warum Abiturzeugnisse, Universitätsdiplome, Prüfungsurkunden o.ä. alle fünf Jahre erneut geprüft werden müssen. Das wirkt so als wenn alle Handwerksmeister alle fünf Jahre noch einmal die Meisterprüfung ablegen oder bestätigen lassen müssten. Es ist uns zudem ein dringendes Anliegen, dass Kollegen, die seinerzeit aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung allgemein vereidigt wurden, ebenfalls Bestandsschutz genießen.

Wir fordern, die Prüfung und Aktualisierung der Daten von Sprachmittlern zu einem unkomplizierten Verwaltungsakt zu machen.

3. Einheitliche Regelungen der staatlichen Prüfungen in den Bundesländern

In Deutschland gibt es viel zu wenige staatliche Prüfungsämter für Dolmetscher und Übersetzer. Norddeutschland verfügt über gar keines. Zwar haben die Kultusminister in ihrem Beschluss vom 17.12.2020 bekräftigt, dass es solche Ämter geben soll. Doch diese Formulierung wirkt auf uns eher wie ein frommer Wunsch denn wie eine verlässliche Handlungsmaßgabe. Es ist ein Widerspruch, von Dolmetschern einheitliche Nachweise zu verlangen, ohne zugleich verbindlich eine Infrastruktur einzurichten, in der sie diese auch erwerben und erbringen können.

Wir fordern daher, mehr staatliche Prüfungsämter und einheitliche Regelungen für die staatlichen Prüfungen in den Ländern im Gesetz vorzuschreiben.

Wir haben weitere Ergänzungen zu vielen wichtigen Punkten formuliert, etwa:

  • gleiche und gerechte Bezahlung von Sprachmittlern nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) bundesweit zu garantieren,
  • das Recht auf Akteneinsicht auch für Sprachmittler – ähnlich wie es Sachverständige bei Gericht haben – gesetzlich festzuschreiben,
  • persönliche Daten von Sprachmittlern in brisanten Verfahren zu anonymisieren – genau wie dies auch für polizeiliche Ermittler gehandhabt wird.

Machen Sie sich für diese und weitere Verbesserungen stark. Ergreifen Sie das Wort in Ihren Gremien, bringen Sie Änderungsanträge ein. Wir versorgen Sie gern mit ausführlichen Hintergrundinformationen zu allen Paragrafen im Gesetz.

Mit Ihrem Engagement helfen Sie, die Abläufe für alle Beteiligten zu erleichtern: für Gesetzgeber, Ministerien, Gerichte, Sprachmittler und auch die Gesellschaft. Helfen Sie uns, zuverlässig hochwertige Sprachdienstleistungen in ganz Deutschland zu erbringen – flächendeckend, einheitlich und zu gerechten Bedingungen und Vorschriften, die wirklich allen Beteiligten helfen, Zeit, Kosten und Ressourcen zu sparen. Letztendlich tragen wir als qualifizierte Sprachmittler dazu bei, die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu bewahren.

Mit freundlichen Grüßen

Catherine Stumpp
1. Vorsitzende

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