Sachsen verpflichtet Verwaltung und Schulen zu amtlicher Rechtschreibung – Kein Gendern mit Sonderzeichen

Wilfried Kühner
Wilfried Kühner ist Amtschef des Staatsministeriums für Kultus in Sachsen. - Bild: Marcel Schröder für SMK

Das Staatsministerium für Kultus des Freistaats Sachsen hat in einem Rundschreiben die Verwaltung und die Schulen erneut darauf hingewiesen, dass im Land die amtliche Rechtschreibung gilt.

Wie ein Ministeriumssprecher präzisierte, handle es sich lediglich um eine Klarstellung. Die Haltung des Ministeriums sei nicht neu. Schon vor zwei Jahren wurde in einem Schreiben an die Schulen verfügt, dass für Unterrichtsmaterialien sowie für die interne und externe Kommunikation das amtliche Regelwerk gelte.

Neu ist jetzt, dass auch „Dritte im Schulsystem“ über Vertragsklauseln dazu verpflichtet werden, eine „geschlechtergerechte Sprache und Schreibung“ zu verwenden, „stets jedoch innerhalb von Wörtern unter Ausschluss von Sonderzeichen (z. B. Asterisk, Doppelpunkt, Unterstrich) und des Großbuchstabens ‚I'“. Vereinfacht ausgedrückt: Wer als Dienstleister oder Zulieferer Geschäfte mit dem Ministerium machen will, darf ebenfalls nicht gendern.

Ziel der Klauseln sei es, dafür zu sorgen, dass schulbezogene Texte „nicht in Widerspruch zur Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung geraten und somit zu Verunsicherung in der Schülerschaft führen“.

Absender des Papiers ist Amtschef Wilfried Kühner, der ständige Vertreter des Ministers in allen Angelegenheiten des Ministeriums. Er hat überdies die Aufgabe, die Arbeit der vier Abteilungen des Ministeriums zu koordinieren.

Das Schreiben im Wortlaut (Hervorhebungen wie im Original):

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STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS

Freistaat SACHSEN

Der Amtschef

Ihr Zeichen

Ihre Nachricht vom

Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben)
14-0558/3/1-2023/26458

Dresden, 06.07.2023

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im SMK [Staatsministerium für Kultus] und im LaSuB [Landesamt für Schule und Bildung (Schulaufsichtsbehörde)]

Geschlechtergerechte Sprache und Schreibung im Verwaltungsbereich und in den Schulen

In Anlehnung an den Erlass des SMK an die Schulleiterinnen und Schulleiter vom 25.08.2021 via Schulportal wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SMK und des LaSuB folgende Regelung bekannt gegeben:

1. Eigene Kommunikation (Schulen und Schulaufsichtsbehörden)

In der eigenen schriftlichen Kommunikation von Schulen und Schulaufsichtsbehörden ist stets dem Amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung zu folgen. Insoweit ist zu beachten, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung gemäß Mitteilung vom 26.03.2021 „die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder andere verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung […]“ ablehnt.

Die Schulen sind bei Bedarf auf die geltende Erlasslage hinzuweisen.

2. Kommunikation durch Dritte im Schulsystem

a) Soweit Dritte durch SMK oder LaSuB mit der Kommunikation im Schulsystem ausdrücklich beauftragt werden, ist z. B. im Rahmen des Vertragsabschlusses oder der Vereinbarung sicherzustellen, dass bei jeglichen Äußerungen/Erklärungen die Festlegungen des Rats für deutsche Rechtschreibung beachtet werden. Dies gilt insbesondere bei Schreiben unter Verwendung der entsprechenden Logos oder der eigenen Corporate Identity des SMK bzw. des LaSuB.

Entsprechende Formulierung wird empfohlen:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung bei der Planung und Durchführung dieses Projekts, insbesondere zur Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache und Schreibung unter Ausschluss von Sonderzeichen (z. B. Asterisk, Doppelpunkt, Unterstrich) und des Großbuchstabens „I“.

b) Führen Dritte die Kommunikation in eigenem Namen (etwa mit eigenem Briefkopf, eigener Signatur, eigenem Logo etc.) soll im Vorfeld nach Möglichkeit darauf hingewirkt werden, dass entsprechend verfahren wird.

3. Rechtsverkehr mit Dritten

Zukünftig werden im Rechtsverkehr mit Dritten, soweit diesen durch SMK oder LaSuB eine Kommunikation im Schulsystem ermöglicht wird, regelmäßig sog. Genderklauseln in (Zuwendungs-)Bescheiden als Auflage1 und in Verträge aufgenommen. Entsprechende Formulierungen werden auch der SAB empfohlen:

Das SMK wirkt in Umsetzung des verfassungsrechtlichen Bildungsauftrags auf die Einhaltung der Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung hin. Der Zuwendungsempfänger soll daher in seinen Veröffentlichungen und öffentlichen Verlautbarungen, jeweils soweit sie auf dieses Projekt bezogen sind, eine geschlechtergerechte Sprache und Schreibung verwenden, stets jedoch innerhalb von Wörtern unter Ausschluss von Sonderzeichen (z. B. Asterisk, Doppelpunkt, Unterstrich) und des Großbuchstabens „I“ (Auflage).

Ziel der Klauseln ist es, dafür zu sorgen, dass vom SMK geförderte schulbezogene Texte des Zuwendungsempfängers/Vertragspartners nicht in Widerspruch zur Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung geraten und somit zu Verunsicherung in der Schülerschaft führen.

[…]

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Richard Schneider