Söder in Regierungserklärung: Gender-Zwang in Schule und Verwaltung wird untersagt

Markus Söder, Landtag
Markus Söder bei seiner Regierungserklärung am 5. Dezember 2023. - Bild: Rolf Poss / Bayerischer Landtag

In seiner ersten Regierungserklärung nach der gewonnenen Landtagswahl hat der im Amt bestätigte bayerische Ministerpräsident Markus Söder unter anderem erklärt:

Für Bayern kann ich Ihnen nur eines sagen: Mit uns wird es kein verpflichtendes Gendern geben. Im Gegenteil: Wir werden das Gendern in Schule und Verwaltung sogar untersagen, meine sehr verehrten Damen und Herren. [Anhaltender Beifall im Plenum. Empörte Zwischenrufe von den Grünen.]

Damit bekräftigt Söder ein im Wahlkampf abgegebenes Versprechen. Allerdings hatte er auf dem Wahlparteitag noch erklärt, auch die Wurzel des Übels anzugehen: die Hochschulen. Davon war jetzt im Parlament keine Rede mehr.

Das Gendern spielte in der mehr als einstündigen Rede nur eine Nebenrolle. Dennoch rief dieser Punkt das größte Presseecho hervor.

Einige Tage später ergänzte der Ministerpräsident bei einem Schulbesuch in München: „Ich glaube, dass das Gendern unsere Gesellschaft eher spaltet als alles andere.“ Auf die Frage, ob die CSU nach den Grünen nun die neue Verbotspartei sei, entgegnete Söder: „Im Gegenteil, wir verhindern, dass es Verbote gibt, nämlich das Verbot zu reden, wie man es bislang gemacht hat.“

Außerdem folge Bayern damit nur anderen Bundesländern. Tatsächlich haben zum Beispiel Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits klarstellen müssen, dass im Bereich der Schule die amtlichen Rechtschreibregeln gelten.

Wissenschaftsminister Blume: Genderverbot gilt auch an Hochschulen

Der für die Hochschulen zuständige bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume (48, CSU) erklärte nach der Rede Söders gegenüber der Bild-Zeitung: „Das Genderverbot gilt selbstverständlich auch an Hochschulen.“ Er habe schon zu Semesterbeginn in einem Brief an alle Hochschulen darauf hingewiesen. „An Bayerns Hochschulen gilt: Klares Nein für sprachliche Künstlichkeit wie Sternchen oder gar spracherzieherische Tendenzen!“

Wenn der Staat den Bürgern gegenübertrete, müsse die deutsche Sprache korrekt angewendet werden. Das sei doch eine Selbstverständlichkeit, so Blume. „Gendern kann und darf keinesfalls als Maßstab bei der Bewertung von Prüfungsleistungen herangezogen werden.“

Bayerischer Landtag
Das Plenum des Bayerischen Landtags bei Söders Rede. – Bild: Rolf Poss / Bayerischer Landtag

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Richard Schneider