Nach Sachsen hat nun auch Sachsen-Anhalt zu Beginn des neuen Schuljahrs darauf hingewiesen, dass in den Schulen des Landes die amtliche Rechtschreibung gilt.
Wie ein Sprecher von Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) gegenüber der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung erklärte, ist die Nutzung so genannter Gendersternchen und anderer Sonderzeichen innerhalb von Wörtern nicht zulässig. Gemeint sind Konstruktionen wie „Lehrer*innen“, „Schüler:innen“ oder „Politiker_innen“.
Diese Regelung gilt im gesamten schulischen Bereich Sachsen-Anhalts, also sowohl im Unterricht als auch im offiziellen Schriftverkehr.
Feußners Ministerium begründet die Entscheidung mit dem jüngsten Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung: Dieser habe im Juli klargestellt, „dass die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zur Kennzeichnung verschiedener Geschlechtsidentitäten weiterhin nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehört und folglich den aktuellen Festlegungen des Amtlichen Regelwerks nicht entspricht.“
Deshalb seien Gendersternchen und vergleichbare Sonderformen „derzeit nicht vorgesehen und insofern Normverstöße“, so das Ministerium. „Diese Zeichen sind daher im Bereich der Schule und in offiziellen Schreiben von Schulen nicht zu verwenden.“
Bei der Bewertung von Schülertexten, in denen trotzdem Gender-Schreibweisen verwendet werden, lässt das Ministerium zugleich aber Augenmaß zu. Es komme „auf die Gesamtschau“ der Schülerleistung an, betonte Ministeriumssprecher Elmer Emig. „Hier empfiehlt sich im Rahmen der Korrektur eine Kennzeichnung. Eine Ahndung ist aber Abwägungsergebnis.“
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Marc Rath (MZ)