Bayern verbietet Gendern mit Sonderzeichen in Behörden, Schulen und Hochschulen

Joachim Herrmann
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). - Bild: StMI

Der Ministerrat des Freistaats Bayern hat am 19. März 2024 auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Landes beschlossen. Demnach ist das Gendern mit Sonderzeichen für alle Behörden in Bayern unzulässig. Dies erstreckt sich auch auf die Schulen und Hochschulen.

Die AGO verpflichte die staatlichen Behörden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden, so Minister Herrmann. Diese Regelung sei nun nochmals durch eine Anpassung klarstellend ergänzt worden.

„Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzulässig“, erläutert Joachim Herrmann. Das gelte unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen.

Sprachliche Künstlichkeit oder spracherzieherische Tendenz vermeiden

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.

Herrmann: „Daran orientieren wir uns. Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen so formuliert werden, dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen, etwa durch Paarformeln oder geschlechtsneutrale Formulierungen. Dabei ist jedoch jede sprachliche Künstlichkeit oder spracherzieherische Tendenz zu vermeiden.“

Lehrer müssen sich künftig an Rechtschreibregeln halten

Für den Bereich der Schule erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) auf einer Pressekonferenz: „Klar ist, dass Lehrkräfte sich daran halten müssen.“ Dies gelte für den gesamten dienstlichen Schriftverkehr, sowohl bei Schreiben für Eltern als auch bei der internen Kommunikation. Und vor allem im Unterricht. „Sprache muss klar und verständlich sein.“

Das Kultusministerium werde die Schulen über die auch für sie neu geltenden präzisierten Vorgaben zum Gebrauch von „Gendersprache“ in Schule und Unterricht informieren.

Später twitterte der Staatskanzleichef:

Bayern sagt Ja zu sensibler Sprache, Nein zu Gender-Hülsen: Sprache ist lebendig und wandelt sich, wie unsere Gesellschaft. Gut so! Damit wir uns verstehen, braucht es Regeln mit Augenmaß. Wir wollen, dass Sprache verbindet, nicht trennt. Gendersprache mit Wortbinnenzeichen wie *, : , Gender-Gap oder Mediopunkt werden daher in Verwaltung, Schulen und Hochschulen in Bayern verboten.

Wir setzen damit einen klaren Rahmen, der den mehrheitlichen Sprachgebrauch abbildet und gewährleisten, dass kein Zwang zum Gendern entsteht. Geschlechtersensible Sprache geht auch ohne Sonderzeichen, im Einklang mit der deutschen Rechtschreibung.

Studenten sollen vor Schlechterbewertung durch Dozenten geschützt werden

Im Hochschulinnovationsgesetz soll festgeschrieben werden, dass Studenten, die sich an die Regeln der amtlichen Rechtschreibung halten und nicht gendern, von ihren gendernden Dozenten nicht benachteiligt werden dürfen, etwa durch Punktabzug bei der Bewertung von Studienleistungen.

Das ist vor allem im akademischen Mittelbau ein Problem, wo das Gendern nicht selten aggressiv eingefordert wird. Auf der Professorenebene scheint das Thema hingegen gelassener betrachtet zu werden.

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red