Der Sächsische Landtag und die Landeszentrale für politische Bildung geben erstmals gemeinsam eine Ausgabe der Verfassung des Freistaates Sachsen in deutscher und sorbischer Sprache heraus. Der von Dorothea Scholze übersetzte Text trägt den Titel „Wustawa Swobodneho stata Sakskeje“.
Die 137-seitige zweisprachige Ausgabe der Landesverfassung erscheint anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Sorbengesetzes und ist als Paralleltext ausgeführt. Bei einer aufgeschlagenen Doppelseite steht links stets der deutsche Text und auf der rechten Seite dessen sorbische Übersetzung.
Die Ausgabe kann als PDF-Datei heruntergeladen, aber auch in gedruckter Form kostenlos bestellt werden.
Sorbisch bewahren und Gebrauch fördern
Parlamentspräsident Dr. Matthias Rößler, der Vorsitzende des Rechtsausschusses Marko Schiemann und der Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung Dr. Roland Löffler haben die neue Ausgabe Anfang Juni 2024 im Sächsischen Landtag vorgestellt.
Dazu erklärt Landtagspräsident Dr. Rößler:
Die vorliegende Ausgabe bringt die Idee einer gelebten Verfassung weiter voran und trägt dazu bei, die sorbische Sprache zu bewahren und ihren Gebrauch in Sachsen zu fördern.
Die Sprache der Sorben ist ein einzigartiger Bestandteil unserer sächsischen Geschichte und Identität. Mit ihren Traditionen, Liedern und Bräuchen sowie ihrer Religion bereichern sie unseren gesamten Freistaat. Der besondere Schutz und die Förderung der Sorben sind Ausdruck unserer freiheitlichen Demokratie.
Dr. Löffler von der Landeszentrale für politische Bildung ergänzt:
Heute leben noch etwa 60.000 Sorben in Brandenburg und Sachsen. Hinsichtlich ihrer Sprache und Kultur sehen sie sich mit einer ungewissen Zukunft konfrontiert.
Möge diese zweisprachige Verfassungsausgabe dazu beitragen, breite Kreise unserer Bevölkerung auf die sorbische Identität und ihre Schutzbedürftigkeit aufmerksam zu machen.
25 Jahre Sorbengesetz in Sachsen
Anlass für die Übersetzung ist das 25-jährige Jubiläum der Verabschiedung des Sorbengesetzes im Jahr 1999. Es regelt u. a. das freie Bekenntnis zum sorbischen Volk, das Recht auf Bewahrung und Weiterentwicklung der ethnischen, kulturellen und sprachlichen Identität, die Verwendung der sorbischen Flagge und Hymne sowie die sorbische Interessensvertretung und Bestimmungen zum Gebrauch der sorbischen Sprache in der Öffentlichkeit.
Landtagspräsident Dr. Rößler:
Dieses Gesetz sichert die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität der Sorben. Neben wichtigen Symbolen wie der sorbischen Flagge, der Hymne oder zweisprachiger Beschriftung unterstützt der Freistaat darüber hinaus auch den Erhalt sorbischer Schulen, damit insbesondere die sorbische Sprache lebendig bleibt.
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red