„Weniger Bürokratie und klare Sprache“: Sachsen schafft Genderzwang für Gesetzestexte wieder ab

Constanze Geiert
Constanze Geiert, frühere Richterin am sächsischen Verfassungsgerichtshof, ist seit 2024 Justizministerin in Sachsen. - Bild: Pawel Sosnowski für Sächsische Staatsregierung

In Sachsen sollen die komplizierten Verfahren für die Erarbeitung von neuen Gesetzen, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften in Zukunft unbürokratischer und einfacher werden.

Die Sächsische Staatsregierung hat am 4. März 2025 mit der „Verwaltungsvorschrift über den Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften“ (VwV Normerlass, VwVNE) neue Regeln für die von ihr erarbeiteten Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften beschlossen. Diese sollen das Rechtssetzungsverfahren deutlich vereinfachen.

Justizministerin Prof. Dr. Constanze Geiert (CDU) erläutert:

Gesetzestexte müssen für die Menschen und die Wirtschaft vor allem verständlich sein. Die heute im Kabinett beschlossene Maßnahme leistet hierfür einen wichtigen Beitrag. Sie markiert den Beginn des notwendigen Bürokratieabbaus in Sachsen, den die Staatsregierung in dieser Legislaturperiode voranbringen wird.

Komplizierte Vorschriften wie die sächsischen Sonderregeln für eine geschlechtergerechte Gesetzessprache werden gestrichen und auf bundeseinheitliche Standards angepasst.

In Sachsen wird zukünftig auch europäisches Recht nur noch so umgesetzt, wie es der EU-Gesetzgeber tatsächlich zwingend vorgibt. Mehrbelastungen durch neue sächsische Sonderregelungen zulasten der Bürger und Unternehmen werden wir dadurch in Zukunft vermeiden.

Die federführend vom sächsischen Justizministerium erarbeitete neue Verwaltungsvorschrift der Staatsregierung bewirkt ab 15. März 2025 eine Reihe von Vereinfachungen. Diese gelten für die von der Sächsischen Staatsregierung und den einzelnen Ressorts entworfenen sächsischen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Das dient zugleich der Wahrung einer einheitlichen Gesetzessprache in Bund und Ländern.

Sächsische Sonderregel schrieb vor, das gesamter Gesetzestext gegendert werden muss, wenn nur ein Satz geändert wird

Vor allem wurden – zur deutlichen Entlastung der Rechtssetzung – die sächsischen Sonderregeln für eine „geschlechtergerechte“ Gesetzessprache gestrichen. Diese zwangen bisher u. a. bei jeder noch so kleinen Gesetzesänderung zur feministisch motivierten Umformulierung des gesamten Gesetzes – eine Regelung, die auf Betreiben der grünen Vorgängerin im Amt des Justizministers eingeführt worden war. Dies hat nach Angaben der Staatsregierung bereits dazu geführt, dass auf notwendige Gesetzesänderungen verzichtet wurde, weil man den dafür notwendigen Aufwand scheute.

Dieser bürokratische Mehraufwand wird nun gestoppt. Der entstandene Normenstau soll dadurch abgebaut werden. Künftig sind in Sachsen nur noch die auch auf Bundesebene geltenden Regeln anzuwenden, die einen weiten Spielraum einräumen.

Darüber hinaus sollen u. a. künftig in Gesetzentwürfen und anderen rechtlichen Regelungen der Staatsregierung die Vorgaben des Bundes- und EU-Rechts grundsätzlich nur noch 1:1 in sächsisches Landesrecht umgesetzt werden, um unnötige zusätzliche Bürokratie zu vermeiden – eine Forderung des aktuellen Koalitionsvertrags. Zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft und die Bürger sollen dadurch zukünftig vermieden werden.

Die Reform der sächsischen VwV Normerlass greift damit eine 2024 durch das Bundesjustizministerium (BMJ) begonnene Initiative auf, um Bürokratie abzubauen und Verwaltungshandeln zu entschlacken. Für den Bund wurde diese Initiative in der Neuauflage des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit verankert.

Diese neuen Regeln gelten ab der neuen Legislaturperiode des gerade gewählten Deutschen Bundestags für die Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen. Damit verfolgt auch das BMJ das erklärte Ziel, Gesetzessprache und -systematik künftig deutlich zu entschlacken. Bisherige komplizierte und fehleranfällige Regeln werden vereinfacht.

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