
Am 22. Mai 2025 haben Beamte der Zentralstelle Medizinwirtschaftskriminalität (ZMWK) des Hessischen Landeskriminalamts am frühen Morgen die Wohnung eines Gebärdensprachdolmetschers durchsucht. Es besteht der Verdacht von Betrug im Bereich der Medizin-Wirtschaftskriminalität.
Das Ermittlungsverfahren steht unter der Leitung der Zentralen Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafsachen (ZSMS) bei der Staatsanwaltschaft Fulda.
Dem 57-jährigen deutschen Beschuldigten wird vorgeworfen, seit 2019 Leistungen als Gebärdensprachdolmetscher falsch gegenüber den Krankenkassen abgerechnet zu haben. Hierzu soll er sich unter anderem auch nachgemachter beziehungsweise gestohlener Arztstempel bedient sowie Leistungsbestätigungen und Abtretungserklärungen gefälscht haben.
Dadurch war es ihm möglich, nicht erbrachte Leistungen als Gebärdendolmetscher bei den Krankenkassen zur Abrechnung einzureichen. Insgesamt soll es sich dabei um knapp 3.500 Rechnungen handeln, deren Auszahlungsbetrag sich auf insgesamt mehr als eine Million Euro beläuft.
Bei der Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten konnten zahlreiche Unterlagen, darunter vordatierte Rechnungen, diverse Arztstempel, mehrere Mobiltelefone, ca. 2.000 Euro Bargeld sowie verschiedene Wertgegenstände wie Uhren, Kunstdrucke, Goldmünzen und eine hochwertige Handtasche im Gesamtwert von ca. 40.000 Euro sichergestellt werden.
ZMWK und ZSMS kämpfen gegen Abrechnungsbetrug und Korruption
Die ZMWK übernimmt neben der hessenweiten deliktspezifischen Koordinierung auch die eigenständigen Ermittlungen in komplexen und herausragenden Verfahren im Abrechnungsbetrug sowie in der Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen. Dabei findet eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der ZSMS statt.
In den Ermittlungsfokus der ZMWK geraten niedergelassene Ärzte oder Kliniken sowie kriminelle Handlungen von sogenannten Hilfs- und Heilmittelerbringern, wie Apotheken, therapeutischen Einrichtungen, Sanitätshäusern, Hörakustikern, Augenoptikern.
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PM LKA Hessen