Dolmetscherpools in Corona-Krise: Im Kreis Soest wird vorerst nur telefonisch gearbeitet

Kreis Soest
Der Kreis Soest innerhalb der Region Südwestfalen in Nordrhein-Westfalen. - Bild: GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) im 302.000 Einwohner zählenden Kreis Soest bietet ab sofort wieder die Leistungen des ehrenamtlichen Dolmetscherpools an. Bis auf Weiteres ist dies allerdings ausschließlich als telefonische Dienstleistung möglich, weil in Nordrhein-Westfalen nach wie vor ein weitreichendes Kontaktverbot gilt, das Treffen von drei Personen zum Dolmetschen unmöglich macht. Nach Inkrafttreten des Kontaktverbots am 23. März 2020 hatte der Dolmetscherpool seine Tätigkeit zunächst vollständig einstellen müssen.

„Aktuell vermitteln wir daher vorübergehend ausschließlich telefonische Übersetzungsdienste unserer ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher“, erklärt Sina Mittmann, Leiterin des KI. „Wir möchten Personen mit sprachlichen Barrieren auch in dieser Zeit mit unterstützenden Diensten zur Seite stehen und so konnten in den letzten Tagen bereits einige Auftraggeber und ehrenamtliche Dolmetscher bei Telefonkonferenzen und telefonischer Zuschaltung zu Beratungsgesprächen erste positive Erfahrungen sammeln.“

Die Beauftragung läuft wie gewohnt über das Buchungsformular auf der Website www.zuhause-im-kreis-soest.de.

Aufwandsentschädigung von 12,50 Euro pro angefangener Stunde

Kreis SoestFür ihre Tätigkeit erhalten die Laiendolmetscher eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 12,50 Euro pro angefangener Zeitstunde. Diese wird vom Auftraggeber (meist Schulen und Behörden) innerhalb von 14 Tagen nach dem Einsatz direkt auf das Konto des Dolmetschers überwiesen.

Das KI weist darauf hin, dass es sich beim Dolmetscherpool um ein freiwilliges Engagement von Sprachkundigen handelt, das von diesen aus uneigennützigen Gründen übernommen wird. Es stellt keine Konkurrenz und keinen Ersatz für professionelle Übersetzungs- und Dolmetschdienste dar.

Wenn Dolmetscher für einen Termin mit erheblichen Rechtsfolgen benötigt werden, etwa bei der Polizei, vor Gericht oder für Gesundheitsgutachten, kommt der Dolmetscherpool nicht infrage. In solchen Fällen müssen gerichtlich vereidigte Berufsdolmetscher beauftragt werden. Das KI verweist dafür auf die bundesweite Datenbank der Gerichte unter www.gerichts-dolmetscher.de.

Mehr zum Thema auf UEPO.de

rs, KI Soest