Die Honorarkommission des Literaturübersetzer-Verbands VdÜ hat am 7. März 2026 auf der Mitgliederversammlung in Kiel ihr jüngstes Einkommensdossier vorgestellt.
Das Fazit lautet: Literaturübersetzer seien hervorragend ausgebildete Kulturvermittler, die als „Motor der Literatur“ Menschen über Grenzen und Sprachbarrieren hinweg verbänden. Dennoch sei ihr Einkommen seit Jahrzehnten extrem niedrig und obendrein real rückläufig.
Die Stärkung der Kreativen, die der Gesetzgeber mit den Novellen des Urheberrechts seit 2002 explizit angestrebt hat, sei nicht erreicht worden.
Die prekäre Lage der Betroffenen erfordere dringend weitere Maßnahmen, beispielsweise im Bereich der staatlich finanzierten Übersetzungsförderung, durch eine substanzielle Erhöhung der Bibliothekstantiemen und durch Stärkung kollektiver Elemente.
Inzwischen sei der gesamte Berufsstand akut gefährdet.
Nachfolgend das Dossier im Wortlaut:
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Zur Einkommenssituation der Literaturübersetzenden in Deutschland
Literaturübersetzende arbeiten in der Regel als Soloselbstständige für Buchverlage. Am Umsatz dieser Verlage (2023: rund 5,4 Milliarden Euro1) hat ihre Arbeit einen ganz wesentlichen Anteil: Sowohl 2023 als auch 2024 war mehr als jede 7. Erstausgabe eine Übersetzung ins Deutsche. In den letzten zehn Jahren ist der Anteil von Übersetzungen an neu erschienenen Büchern von 12,4 Prozent (2015) auf 15 Prozent (2024) gestiegen.2 Zu den erfolgreichsten Büchern der umsatzstärksten Publikumsverlagsgruppe Penguin Random House (2024: 325,7 Millionen Euro3) zählten 2024 der Roman Das Mädchen aus Yorkshire und das Sachbuch Nexus4 – jeweils in deutscher Übersetzung.
So unverzichtbar und wertvoll die Arbeit von Übersetzenden für die Verlage demzufolge ist, so unbefriedigend ist ihre Bezahlung: Die meisten Literaturübersetzenden sind hoch qualifiziert und ganzjährig ausgelastet. Dennoch erwirtschafteten sie 2024 ein Jahreseinkommen von durchschnittlich nur 20.363 Euro vor Abzügen – das ist weniger als ein Drittel des deutschen Durchschnittseinkommens.5 Da es unter diesen Bedingungen kaum möglich ist, Reserven zu bilden oder gar eine adäquate private Altersvorsorge aufzubauen, sind Literaturübersetzende auch im Alter akut armutsgefährdet.

Aus diesen Gründen denken immer mehr von ihnen darüber nach, den Beruf aufzugeben; nicht wenige haben dies bereits getan. Die katastrophale Einkommenssituation bedroht inzwischen die gesamte Branche, die nur noch „am seidenen Faden des Idealismus derjenigen hängt, die uns die Weltliteratur erschließen.“6
Zwar hat der Gesetzgeber die Misere längst erkannt; schon 2002 wurde versucht, mit einer Urhebervertragsrechtsnovelle (dem sog. „Stärkungsgesetz“) der damals bereits absehbaren Entwicklung gegenzusteuern. Doch dass die mit Übersetzungen erzielbaren Einkommen auch in den letzten Jahren auf dem seit Jahrzehnten extrem niedrigen Niveau verharren, verdeutlicht, dass die rechtlichen Instrumente, die den Literaturübersetzenden an die Hand gegeben wurden, nicht die gewünschte stärkende Wirkung gezeigt haben.
Die prekäre Einkommenssituation von Übersetzenden erklärt sich aus zwei Faktoren:
- Zum einen sind die Seitenhonorare in den letzten Jahren und Jahrzehnten real stetig gesunken. Allein von 2020 bis 2023 ist das Durchschnittshonorar für die branchenübliche „Normseite“ nominal um nur 2,9 Prozent gestiegen, was bei einem allgemeinen Kaufkraftverlust von knapp 17 Prozent im selben Zeitraum de facto einen erheblichen Einkommensrückgang bedeutet.7
- Zum anderen bleiben viele Verlage unter den im Jahr 2014 einvernehmlich aufgestellten gemeinsamen Vergütungsregeln und den in den Jahren 2009 und 2011 von Mitgliedern unseres Verbandes erstrittenen Mindestvorgaben des Bundesgerichtshofs für Verkaufs- und Lizenzbeteiligungen. Obwohl der BGH für Übersetzende eine klar definierte Mindestbeteiligung ab dem 5001. verkauften Druckexemplar der Erstveröffentlichung festgesetzt hat, werden diese Mindestsätze in 38 Prozent der Übersetzungsverträge unterschritten.8 Viele Verlage (vor allem große Konzernverlage) bieten den Übersetzenden ausschließlich nicht verhandelbare „Hausverträge“ an.
Fazit:
Literaturübersetzende sind hervorragend ausgebildete Kulturvermittler, die als „Motor der Literatur“ Menschen über Grenzen und Sprachbarrieren hinweg verbinden.9 Dennoch ist ihr Einkommen aufgrund strukturell asymmetrischer Machtverhältnisse in der Buchbranche seit Jahrzehnten extrem niedrig und obendrein real rückläufig. Die Stärkung der Kreativen, die der Gesetzgeber mit den Novellen des Urheberrechts seit 2002 explizit angestrebt hat, wurde nicht erreicht.
Die prekäre Lage der Betroffenen erfordert dringend weitere Maßnahmen, beispielsweise im Bereich der staatlich finanzierten Übersetzungsförderung, durch eine substanzielle Erhöhung der Bibliothekstantiemen und durch Stärkung kollektiver Elemente, wie es der Bericht „Angemessene Vergütung insbesondere im Bereich Streaming und Plattform-Ökonomie / Reform des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen im Urheberrecht“ des DIW [Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung] (im Auftrag des BMJ [Bundesministerium der Justiz])10 nahelegt. Inzwischen ist der gesamte Berufsstand akut gefährdet.
Honorarkommission des VdÜ
März 2026
Fußnoten
- Buch und Buchhandel in Zahlen, hrsg. v. Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., Frankfurt am Main 2025, S. 57
- Ebd., S. 101
- Die 100 größten Verlage, hrsg. v. Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., Frankfurt am Main 2025, S. 18
- Ebd. und www.boersenblatt.net/home/bertelsmann-verbucht-milliardengewinn-369375
- Künstlersozialkasse, mittleres Jahreseinkommen 2024 von Übersetzern (dort geführt als „Urheber/innen von Bearbeitungen“), vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Jahresbruttoeinkommen: Statistisches Bundesamt.
- Thomas Hummitzsch, „Übersetzen übersetzen“, intellectures.de, 29.09.2024. www.intellectures.de/2024/09/29/uebersetzen-uebersetzen
- Honorarumfrage Buch 2023/2024 des Verbands deutschsprachiger Übersetzer/innen literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. (VdÜ), literaturuebersetzer.de/berufspraktisches/umfragen-studien/vdue-honorarumfragen
- Ebd.
- Timon Gremmels, Kulturminister Hessen, anlässlich der Verleihung des Johann-Heinrich-Voß-Preises an Ulrich Blumenbach. www.deutscheakademie.de/de/akademie/presse/2026-02-10/voss-preis-an-ulrich-blumenbach
- www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/DIWEcon_Urheberverguetung_Endbericht.html; vgl. hierzu die Stellungnahme des VdÜ vom 13.01.2026 unter www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Stellungnahmen/2026/Stellungnahmen_DIW_Gutachten.html?nn=17748
- 2021-10-13: VdÜ veröffentlicht „Honorarumfrage Buch 2021“: Lage der Literaturübersetzer bleibt prekär
- 2012-12-13: VdÜ-Studie zu Literaturübersetzern: Ökonomisch unattraktiver Beruf mit garantierter Altersarmut
- 2010-12-10: VdÜ legt Eckpunkte für Vergütung von Literaturübersetzern vor
- 2013-11-30: Bundesverfassungsgericht: Literaturübersetzer dürfen „Angemessenheit“ der Honorare gerichtlich prüfen lassen
- 2006-01-18: Friss oder stirb? Gerlinde Schermer-Rauwolf zur Debatte um angemessene Honorare für Literaturübersetzer
PM VdÜ
