Berlin: Theoretische Führerscheinprüfung nur noch ohne Dolmetscher

Justitia-Statue
Bild: William Cho / Pixabay

Ausländer können die theoretische Führerscheinprüfung im Bundesland Berlin nicht mehr unter Hinzuziehung eines Dolmetschers ablegen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Vg Berlin, Az. 11 L 142.11). Die Theorie-Prüfung muss künftig in deutscher oder einer der anderen elf akzeptierten Sprachen (Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch) abgelegt werden.

Eine aus Sri Lanka stammende Antragstellerin wollte sich der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland in tamilischer Sprache, ihrer Muttersprache, unterziehen. Das Verwaltungsgericht führte allerdings an, dass Tamilisch nicht im Katalog zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorgesehen sei.

Zwar konnten fremdsprachige Anwärter bis zum 31.12.2010 die Fragen zur theoretischen Fahrerlaubnisprüfung auf eigene Kosten auch unter Hinzuziehung eines Dolmetschers oder mit Hilfe anderer Medien beantworten. Diese Regelung ist aber mit dem 01.01.2011 aufgehoben worden.

In einer dem Auto- und Reiseclub Deutschlands (ARCD) vorliegenden Antwort auf eine schriftliche Parlamentarieranfrage erklärte die Bundesregierung, dass die theoretische Führerscheinprüfung einem „erheblich höheren Betrugsrisiko unterliegt und zunehmend Manipulationen auftraten“. In der Praxis gestaltete es sich schwer, nachzuvollziehen, ob die Lösungsantworten vom Dolmetscher oder vom Prüfling stammten.

Nach wie vor bleiben Gebärdensprachdolmetscher für Gehörlose zugelassen. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht die Möglichkeit einer Audio-Unterstützung in deutscher Sprache über Kopfhörer.

Thüringen hatte bereits im Jahr 2005 den Einsatz von Dolmetschern bei der theoretischen Führerscheinprüfung verboten. In den vergangenen Jahrzehnten hatte es immer wieder Fälle korrupter Dolmetscher gegeben, die Prüflingen gegen Geld die korrekten Antworten verraten haben.

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[Text: Jessica Antosik. Quellen: juris.de, 12.05.2011; motor-traffic.de, 01.06.2011; autokiste.de, 01.06.2011.]

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