Bundesrat unternimmt dritten Anlauf zur Einführung von Englisch als Gerichtssprache

Plenarsaal Deutscher Bundesrat
Plenarsaal des Deutschen Bundesrates

Der Deutsche Bundesrat möchte, dass Landgerichte Kammern für internationale Handelssachen einrichten dürfen, vor denen in englischer Sprache verhandelt wird.

In ihrer Sitzung am 2. März 2018 beschloss die Länderkammer, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Bislang ist es nicht möglich, vor Gericht in Fremdsprachen zu verhandeln, weil § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bestimmt: „„Die Gerichtssprache ist deutsch.“

Dritter Anlauf des Bundesrates – im Bundestag an Widerstand von CDU/CSU gescheitert

Der „Gesetzesentwurf zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen“ (KfiHG) wird bereits zum dritten Mal eingebracht. Bereits 2010 und 2014 fand er im Bundesrat eine breite Mehrheit und wurde an den Rechtsausschuss des Bundestages zur Umsetzung weitergegeben.

Dort hing er jeweils aufgrund des Widerstands der CDU/CSU-Fraktion fest und fiel schließlich der sogenannten Diskontinuität anheim. Der Bundestag befasste sich nicht mehr mit der Sache, weil die Wahlperiode abgelaufen war.

„Zahlreiche Richter, die die englische Sprache hervorragend beherrschen“

Der Text des Beschlusses ist nahezu identisch mit der 2014 eingebrachten Gesetzesinitiative. Darin wird behauptet:

In Deutschland gibt es zahlreiche Richterinnen und Richter, die die englische Sprache – einschließlich der Fachsprache – hervorragend beherrschen. Viele von ihnen haben im Ausland einen LL.M (Master of Laws) erworben. Sie sind – zumindest nach einer ergänzenden Fortbildung – in der Lage, in englischer Sprache verfasste Schriftsätze und Dokumente zu verstehen, eine mündliche Verhandlung in englischer Sprache zu führen und auch Beschlüsse und Urteil in englischer Sprache abzufassen.

Obwohl das deutsche Recht und die deutsche Justiz international hohe Anerkennung genössen, leide der Gerichtsstandort Deutschland bisher darunter, dass noch immer nur Deutsch als Gerichtssprache zugelassen sei. Dies trage dazu bei, dass bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zumeist im Ausland ausgetragen würden – zum Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und deutscher Unternehmen.

Durch die Einführung von Englisch als zulässiger Gerichtssprache könne sowohl Deutschland als Gerichtsstandort als auch das deutsche Recht in hohem Maße an Attraktivität gewinnen.

Eine Initiative von Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen

Die Initiative zur Einführung von Englisch als Gerichtssprache geht seit 2010 vor allem von Hamburg aus. 2018 wird sie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern unterstützt. 2010 und 2014 hatte sich auch Hessen dafür ausgesprochen. Bayern gehörte damals noch nicht zu den treibenden Kräften.

Der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt dazu:

Dieses Gesetz wäre ein Meilenstein für den Rechtsstandort Hamburg. Mit unseren spezialisierten Richtern sowie den renommierten Wirtschaftskanzleien wäre Hamburg in Rechtsstreitigkeiten ein attraktiver Partner für international agierende Unternehmen.

Unsere Rechtsprechung genießt schon jetzt weltweite Anerkennung. Dies gilt es auszubauen, indem wir auch internationale wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten an unseren Landgerichten verhandeln. Denn in der Folge würden mehr international agierende Unternehmen das deutsche Recht nutzen und ihre Streitigkeiten hier austragen.

Insbesondere deutsche Unternehmen können damit ihre internationalen Streitigkeiten auch hier austragen. Damit wird auch der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt.

Im nächsten Schritt soll der Entwurf nun von der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt werden. Feste Fristen für die dortigen Beratungen gibt es nicht.

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Weiterführender Link

[Text: Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung Justizbehörde Hamburg, 2018-02-13; Pressemitteilung Bundesrat, 2018-03-02. Bild: Frank Bräuer für Bundesrat.]

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