Eidlich verpflichteter Translateur empfiehlt sich gehorsamst königlich-bayerischen Gerichten

Kleinanzeige Translateur

Im Allgemeinen Anzeiger für das Königreich Bayern ist in der Ausgabe vom 4. Januar 1834 folgende Kleinanzeige zu lesen:

Den Königlichen Bayerischen Kreis-, Stadt- und Landgerichten empfiehlt sich gehorsamst als französischer, italienischer, spanischer, portugiesischer, englischer, holländischer, flämischer, dänischer und schwedischer Translateur Stephan Friedrich Büchler vom königlich bayerischen Kreis- und Stadtgericht Nürnberg eidlich verpflichteter Translateur daselbst.

Die Bezeichnung Translateur (Plural meist Translateure, seltener Translateurs) war im 19. Jahrhundert neben den Ausdrücken Translator und Dolmetscher in bestimmten Zusammenhängen durchaus üblich. So gab es im Königreich Preußen in den Provinzen Posen (für die polnische Minderheit) und Schleswig-Holstein (für die dänische Minderheit) verbeamtete Kreis-Translateure an den Landratsämtern.

Im Allgemeinen Anzeiger für das Königreich Bayern wurden alle öffentlichen Bekanntmachungen sowie „Ausschreibungen der königlichen Justiz- oder Administrativ-Stellen und Behörden“ veröffentlicht.

Aber auch Privatleute konnten in der Zeitung „gegen die äußerst geringe Einrückungsgebühr von drey Kreuzern für die Zeile“ Inserate platzieren, „soferne sie nur nicht gegen die im Königreiche bestehenden Gesetze, die öffentliche Ordnung, den Anstand oder die gute Sitte verstossen“. Die obige Anzeige hat Herrn Büchler, der seine Dienste für neun Sprachen anbietet, also 21 Kreuzer gekostet. Ein bayerischer Gulden unterteilte sich damals in 60 Kreuzer.

Königreich Bayern
Das Königreich Bayern existierte von 1806 bis 1918. Die rote Exklave links ist die Rheinpfalz, die erst 1945 von der französischen Militärregierung den Bajuwaren entrissen und dem neuen Bundesland Rheinland-Pfalz zugeschlagen wurde. – Bild: Shadowfox, Lizenz CC BY-SA 3.0

Mehr zum Thema auf UEPO.de

[Text: Richard Schneider. Quelle: Allgemeiner Anzeiger für das Königreich Bayern, Numero 2 vom 04.01.1834, Seite 28, digitalisiert von Google Books.]