Endspurt erfolgreich: Bundestagspetition der BAGSV erreicht Quorum

Petitionsausschuss Bundestag
Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags in großer Runde im Jahr 2018 im Sitzungssaal des Paul-Löbe-Hauses. - Bild: Achim Melde / Bundestag
Mitzeichnungsverlauf
Das war spannend: Wenige Tage vor Ablauf der Frist wurde die erforderliche Zahl der Mitzeichner erreicht.

Vor wenigen Tagen sah es noch so aus, als ob die Initiatoren die erforderliche Zahl von 50.000 Mitzeichnern knapp verfehlen würden. Mit prominenter Hilfe haben es die Verbände der Solo-Selbstständigen aber doch noch geschafft:

Die Bestseller-Autorin Nina George, der Thriller-Papst Sebastian Fitzek, die Schlagfertigkeitsqueen Nicole Staudinger und weitere bekannte Persönlichkeiten riefen in den Sozialen Medien zur Teilnahme auf. Allein am 22. Juni erhielt die Bundestagspetition der BAGSV (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände) dadurch fast 10.000 zusätzliche Mitzeichner.

Die Petition, die eine Verlängerung und großzügigere Ausgestaltung der Soforthilfen für Selbstständige sowie bürokratie- und belastungsarme Jahre zum Wiederaufbau ihres Geschäfts fordert, hat damit nun kurz vor Ablauf der Frist am 25. Juni deutlich über 50.000 Unterstützer.

Nur 41 andere Petitionen haben Schwelle von 50.000 Mitzeichnern erreicht

Ab dieser Schwelle muss der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sich in einer öffentlichen Anhörung mit den Forderungen der Verbände auseinandersetzen.

Dass die Petition zu den Soforthilfen diese hoch angesetzte Hürde genommen hat, kann als großer Erfolg gewertet werden. Denn seit 2005 ist es bei einer sicherlich vierstelligen Zahl von Online-Petitionen beim Deutschen Bundestag nur 41 anderen Initiativen gelungen, diese Größenordnung zu erreichen.

Lutz: Durch Untätigkeit der Regierung viele Selbstständige vor dem Aus

Andreas Lutz im Gesundheitsausschuss
Andreas Lutz bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. – Bild: VGSD

Dr. Andreas Lutz, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft und Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), ruft dazu auf, auch in den verbleibenden Tagen weiter um Unterstützung zu werben:

Unser Ziel ist, bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am Donnerstagabend (25.06.2020) noch einmal deutlich zuzulegen. Wir wollen der Regierung zeigen, dass wir viele sind und sie unsere berechtigten Anliegen nicht länger ignorieren kann.

Durch die Untätigkeit der Regierung stehen viele Selbstständige vor dem Aus. Dadurch ist nicht zuletzt auch die Vielfalt in unseren Städten und in unserem kulturellen Leben bedroht.

Bisherige Hilfen kommen bei Solo-Selbstständigen meist nicht an

Im Rahmen des Konjunkturpakets sind die bisherigen Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern entgegen der ursprünglichen Planung nicht verlängert worden. Bereits Ende Mai sind sie ausgelaufen. Schon zuvor konnten die Soforthilfen in den meisten Bundesländern nur zur Deckung fixer betrieblicher Kosten herangezogen werden. Diese sind bei Solo-Selbstständigen typischerweise gering.

Hauptkostenblöcke der Solo-Selbstständigen sind ihre Krankenversicherung, private Miete und Lebenshaltungskosten. Hierfür werden die von hohen Umsatzeinbußen Betroffenen auf Hartz IV verwiesen. De facto erhalten sie aber in der großen Mehrzahl der Fälle keine Grundsicherung, weil sie aufgrund ihrer Altersvorsorge oberhalb der dafür geltenden Vermögensgrenzen liegen. Auch wenn sie sich schließlich freiwillig arbeitslosenversichert haben, erhalten Selbstständige im Gegensatz zu Angestellten kein Kurzarbeitergeld. Der Bezug von Arbeitslosengeld 1 aber schließt die hauptberufliche Selbstständigkeit aus.

Aufgrund der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung können noch immer viele Solo-Selbstständige nicht ihrem Beruf nachgehen. Viele rechnen erst im nächsten Jahr mit einer Besserung. Je nach Branche rechnen 13 Prozent (Lektorat, IT, Finanzdienstleistungen) bis 49 Prozent (Gastronomie) damit, in den nächsten 12 Monaten ihre Selbstständigkeit aufgeben zu müssen (vgsd.de/zew-studie).

Wie geht es weiter?

In vergleichbaren Fällen wird der Petent in der Regel mit einem oder mehreren Vertretern in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Die Sitzungen werden im Parlamentsfernsehen und Internet übertragen. Anschließend berät der Petitionsausschuss und verabschiedet eine Empfehlung, über die der Deutsche Bundestag beschließt.

BAGSV-Logo

BAGSV besteht aus 27 Organisationen mit mehr als 100.000 Mitgliedern

Mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) ist im Februar 2017 ein Bündnis entstanden, das sich gemeinsam für die (Solo-)Selbstständigen in Deutschland stark macht.

Die zurzeit 27 mitarbeitenden Organisationen – darunter auch BDÜ und ATICOM – haben rund 104.000 Mitglieder, darunter einen hohen Anteil von Solo-Selbstständigen. Zusammen mit ihren Partnern können sie sogar mehrere hunderttausend Betroffene erreichen und damit einen erheblichen Teil der 2,3 Millionen Soloselbstständigen in Deutschland mobilisieren.

Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft sind Dr. Andreas Lutz (VGSD) und Victoria Ringleb (AGD).

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Andreas Lutz, rs