JVEG-Novellierung: ADÜ Nord startet Briefaktion für Abschaffung der Rahmenverträge

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Die JVEG-Novellierung wirkt sich unmittelbar auf die Honorare der zurzeit 24.966 Gerichtsdolmetscher und -übersetzer aus. Wenn sich einige Hundert davon an der Aktion beteiligen, könnten die federführenden Mitglieder des Rechtsausschusses waschkörbeweise Post erhalten. - Bild: ADÜ Nord

Für die Berufsgruppe der Übersetzer und Dolmetscher lief in Sachen JVEG-Novellierung in den letzten Monaten eigentlich alles in die richtige Richtung: Man hatte sich mit dem Bundesjustizministerium auf eine Anhebung des Stundensatzes von 70/75 auf 90 Euro geeinigt. Außerdem wurde vereinbart, dass für Übersetzer und Dolmetscher keine Rahmenverträge mehr abgeschlossen werden können. Diese drücken das Stundenhonorar erfahrungsgemäß auf 55 bis 65 Euro.

Doch seit einigen Wochen bläst der Berufsgruppe der Wind mächtig ins Gesicht: Erst war im Gespräch, das Inkrafttreten der Neuregelungen um mehrere Jahre zu verschieben, um Geld zu sparen. Dann lehnte es das Bundesinnenministerium ab, Dolmetscher und Übersetzer von Rahmenverträgen auszunehmen. Und erst vor wenigen Tagen forderte der Bundesrat, den Stundensatz nicht auf 90, sondern lediglich auf 85 Euro zu erhöhen.

Jetzt liegt der Gesetzentwurf wieder beim Bundestag, wo er weiter beraten wird. Noch ist es möglich, Änderungen im Text vorzunehmen. Der ADÜ Nord ruft deshalb zu einer Briefaktion auf, in deren Mittelpunkt der Rahmenvertragsparagraf 14 des JVEG steht.

Dringender Handlungsbedarf

Der Verband schreibt:

Bald ist es soweit: Der Regierungsentwurf eines novellierten Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) wird in wenigen Tagen oder höchstens Wochen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags als Teil des Kostenrechtsänderungsgesetzes (KostenRÄG) 2020 beraten.

Zuvor hatte das Bundesjustizministerium die von unserem Berufsstand geforderte Streichung der Sprachmittler aus dem § 14 JVEG (Rahmenvertragsermächtigung) akzeptiert und in seinen Referentenentwurf aufgenommen.

Doch das Bundesinnenministerium hat durch seine Ablehnung in der Abstimmung der Ministerien dafür gesorgt, dass der nun vom Parlament beratene Gesetzesentwurf keine Änderung des § 14 JVEG mehr vorsieht.

Daraus ergibt sich aus Sicht des ADÜ Nord ganz dringend Handlungsbedarf. Der in Hamburg ansässige Verband ruft dazu auf, Briefe an die zuständigen Abgeordneten im federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags zu verschicken.

Dafür hat der ADÜ Nord auf seiner Website Musterbriefe für vereidigte und für nicht vereidigte Sprachmittler zum Herunterladen bereitgestellt und einen Aufruf gestartet, möglichst viele dieser Briefe an die Abgeordneten zu verschicken.

Worum geht es genau?

Die für den Berufsstand der Sprachmittler sehr nachteilhaften und die Qualität der Sprachmittlung in der Rechtspflege gefährdenden Rahmenverträge sollen, sofern der Gesetzesentwurf verabschiedet wird, weiterhin rechtlich zulässig sein und Anwendung finden.

Hiergegen gilt es durch eine direkte Ansprache der zuständigen Abgeordneten zu intervenieren, solange dies im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch möglich ist. Der ADÜ Nord möchte mit der Briefaktion erreichen, dass der Berufsstand im Rechtsausschuss noch einmal angehört wird, bevor es zu spät ist.

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