Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden gegen GDolmG nicht zur Entscheidung an
„Vor Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil“, lautet ein alter Juristengrundsatz, der sich jetzt einmal mehr bewahrheitet hat: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat … [Mehr]