Was fordert die Hamburger Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“?

Volksinitiative Hamburg, Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung
Bild: Volksinitiative Hamburg

Seit dem 7. Februar 2023 sammeln Bürger in Hamburg Unterschriften zur Beantragung einer nach Hamburgischem Recht so genannten Volksinitiative. Diese setzt sich für den Gebrauch des Standardhochdeutschen in der öffentlichen Kommunikation ein. Die städtischen Angestellten sollen dazu angehalten werden, sich künftig an die Regeln der deutschen Rechtschreibung zu halten.

Dies sei notwendig, denn die Behörden genderten „nach Lust und Laune und halten ihre Bediensteten zum Gebrauch der Gendersprache an“. Der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen habe „an die 500 Gendersternchen“, kritisiert die Kunsttherapeutin Sabine Mertens, die die Initiative gestartet hat.

Sie engagiert sich seit Jahren im Verein Deutsche Sprache (VDS), der die Aktion ebenso unterstützt wie die CDU Hamburg mit ihrem Vorsitzenden Christoph Ploß. Auch die FDP sympathisiert offenbar mit der Aktion.

Innerhalb von sechs Monaten müssen nun mindestens 10.000 Unterschriften auf Papierformularen eingeholt werden, damit die Sache in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht werden kann. Eine digitale Unterzeichnung sieht die 1996 eingeführte Volksgesetzgebung nicht vor.

Die Forderungen der Initiative im Wortlaut:

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Hamburger Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“

Wir fordern den Senat auf, binnen drei Monaten nach dem Volksentscheid den staatlichen Verwaltungen und Bildungseinrichtungen vorzugeben, dass die amtliche schriftliche oder elektronische Kommunikation und Veröffentlichung unter Einhaltung der Regeln des „Rats für deutsche Rechtschreibung“ erfolgt. Desweiteren soll der Senat die öffentlichen Unternehmen auffordern, diese Vorgabe für ihre Kommunikation zu übernehmen.

Begründung

Wir lehnen „Gendersprache“ ab, da sie diskriminierend, integrationsfeindlich und vorurteilsbeladen ist. Die im gesamten deutschsprachigen Raum verwendete Standardsprache* zeichnet sich hingegen durch den Gebrauch von verallgemeinernden Begriffen aus, bei denen spezifische Merkmalsbeschreibungen wie Geschlecht, sexuelle Orientierung, Hautfarbe, Glaubensbekenntnisse und Ideologien bedeutungslos sind: Es verbietet sich daher, z. B. eine grammatische Form wie das generische Maskulinum zu unterbinden.

Gendersprache ist die Sprache einer Minderheit in der Sprachgemeinschaft, die vorgibt, die Mehrheit zu repräsentieren. Tatsächlich versucht sie, der Mehrheit ihre Privatsprache aufzuzwingen, wenn sie z.B. von Bürger/innen, BürgerInnen, Bürger_innen, Bürgenden, Bürger*innen, Bürger:innen spricht. Eine überwältigende, generationen- und geschlechterübergreifende Mehrheit quer durch alle Bevölkerungsschichten lehnt Gendersprache nachweislich ab.

Gendersprache reduziert die Menschen u. a. auf ihr Geschlecht. So werden sie nicht als ganze Persönlichkeit gesehen, sondern nach unterschiedlichen Merkmalen gruppiert. Gendersprache ist sexistisch und menschenfeindlich. Sie verletzt die grundgesetzlich geschützte Würde des Menschen und dürfte sich deshalb als verfassungswidrig erweisen.

Gendersprache ist widersprüchlich und verunstaltet die Sprache in einer „unsäglichen“ Art und Weise. Sie will einerseits „alle Geschlechter sprachlich sichtbarmachen“ (sog. „inklusive Sprache), andererseits geschlechtsspezifische Ausdrücke vermeiden. Die deutsche Sprache unterscheidet eindeutig zwischen biologischem und grammatischem Geschlecht (Sexus und Genus). Ihre drei generischen Formen Maskulinum / Femininum / Neutrum sind von je her allgemein und „inklusiv“.

Durch „Gendern“ grenzt sich eine vermeintlich fortschrittliche Elite von den „normalen“ Menschen ab und dringt dadurch auch nicht mehr zu ihnen durch. Die Diskussionen um Gendersprache und Frauenquoten lenken von der Befassung mit den berechtigten Forderungen nach sozialer Gerechtigkeit ab.

Gendersprache benachteiligt bildungsferne und sprachbehinderte Menschen, also insbesondere Blinde, Gehörlose, Legastheniker und Menschen mit geistiger Behinderung. Gendersprache erschwert die sprachliche Integration von Migranten.

Gendersprache verwischt klares Denken und erschwert die Verständigung.

Gendersprache spaltet Worte und die Gesellschaft als Ganzes. Ein weiterer Akt der Spaltung wären getrennte Wahllisten.

Bürger einer Demokratie verwahren sich zu Recht gegen eine verordnete Sprache. Sie wissen und spüren: Eine Demokratie braucht den gewachsenen (Sprach-) Standard, die Einheitssprache, deren wichtigste Kriterien Verbreitung, Verständlichkeit und soziale Übereinkunft sind. Die Standardsprache* ermöglicht es, allgemeine Aussagen zu treffen und sprachliche Vielfalt lebendig zu erhalten. Alle sprachlichen Varianten, von der Wissenschaftssprache über diverse Fachsprachen bis hin zum Kiezdeutsch sind auf diesen Standard bezogen.

Politik, Verwaltung und Bildung sollen in der Standardsprache* kommunizieren: § 23 VwVfG „Die Amtssprache ist Deutsch“.

Die deutsche Standardsprache kommt gesprochen und geschrieben ohne genderideologisch begründete Kunstpausen und Sonderzeichen innerhalb von Worten aus. Sie ersetzt auch nicht durchgängig das generische Maskulinum durch weiblich markierte Formen wie Gläubigerin, um eine geschlechtsübergreifende Bedeutung vorzutäuschen, die in dem Fall nur das generische Maskulinum bietet. Die gesamte Hamburger Verwaltung, alle staatlichen Bildungseinrichtungen und alle staatlichen Unternehmen (mit bestimmendem Einfluss der FHH) müssen sich bei der internen und externen Kommunikation der allgemein verständlichen Standardsprache gemäß den Regeln des „Rats für deutsche Rechtschreibung“ bedienen.

*Eine Sprachgemeinschaft verfügt über einen Standard, wenn eine ihrer Varietäten im gesamten Sprachgebiet verwendet wird. (Peter Eisenberg, Vielfalt und Einheit der deutschen Sprache, 2017, S. 54). Weitere Argumente / Infos unter vds-ev.de/ag-gendern

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Fürsprecher

Sprache verändert sich durch Sprechen – und nur in totalitären Systemen per amtlicher Verordnung. Behörden haben sich auch in sprachlichen Belangen am Willen des Volkes zu orientieren, nicht umgekehrt. Immer öfter aber wird bei uns das Gendern obrigkeitsstaatlich von oben nach unten verordnet. Das ist undemokratisch. Deshalb finde ich eine Volksabstimmung darüber sehr sympathisch! – Dieter Nuhr

Die sogenannte „Gendersprache“ ist versuchte Nötigung. Sprache ist ein kulturelles Gemeingut und entwickelt sich organisch weiter. Linguistische Eingriffe mittels massiver Propaganda hingegen sind Kennzeichen totalitärer Systeme und haben in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz. – Gerhard Strate

Gendern ist sexistisch: Weil es über die Sexualisierung der Sprache Geschlechterdifferenzen zementiert. Weil es Menschen auf ihr Geschlecht reduziert. Weil es die reaktionäre Erzählung von der Frau als ewigem Opfer fortschreibt sowie die anachronistische Erzählung vom Mann als ewigem Täter. – Fabian Payr

Wer gendert, thematisiert ständig das Geschlecht von Menschen. Obwohl das in den meisten Kontexten absolut egal ist. Das Geschlecht wird plötzlich zur wichtigsten Identitätskategorie eines Menschen – es wird als so wichtig herausgestellt, dass es selbst in der Sprache auftauchen muss. Eigentlich verrückt – aber Gendern ist eine sexistische Praxis, deren Ziel es ist, Sexismus zu bekämpfen. – Julia Ruhs

Gendern ist respektlos: Weil es in seinem gouvernantenhaften Eifer mündige Erwachsene wie erziehungsbedürftige Kinder behandelt, Andersprechende als ethisch zurückgeblieben verunglimpft und sich rücksichtslos über die sprachlichen Vorlieben der Mehrheit hinwegsetzt. – Fabian Payr

Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in Hamburg

In Hamburg können Bürger durch die 1996 eingeführte Volksgesetzgebung Einfluss auf die Beratungen der Bürgerschaft in Hamburg nehmen. Die Hansestadt beschreibt auf ihrer Website, wie das funktioniert:

Volksinitiative: Um durchzusetzen, dass ein bestimmtes Gesetz verändert oder ein neues geschaffen wird, müssen zuerst 10.000 Wahlberechtigte ihren Willen mit ihrer Unterschrift dokumentieren. Dazu können sich zum Beispiel Initiativen gründen, die über ihr Anliegen in der Öffentlichkeit informieren und um Unterstützung werben. Die Unterschriften werden dem Senat übergeben, der der Bürgerschaft das Zustandekommen einer Volksinitiative mitteilt. Die Bürgerschaft kann den von der Volksinitiative eingereichten Gesetzentwurf beschließen – muss es aber nicht.

Volksbegehren: Stimmt die Bürgerschaft dem Entwurf nicht zu, führt der Senat auf Antrag ein Volksbegehren durch. Im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung erhalten alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, sich in Listen einzutragen, die bei den Bezirks- und Ortsämtern oder von den Volksinitiatoren ausgelegt sind, um so dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Hat sich mindestens ein Zwanzigstel der wahlberechtigten Hamburgerinnen und Hamburger in die ausliegenden Listen eingetragen, ist das Volksbegehren zustande gekommen. Nun kann die Bürgerschaft dem Volksbegehren entsprechen – muss es aber auch in diesem Fall nicht tun.

Volksentscheid: Tritt dieser Fall ein, legt der Senat den Gesetzentwurf auf Antrag dem Volk zur Entscheidung vor. Die Bürgerschaft kann diesem Gesetzentwurf einen eigenen Entwurf beifügen. Einer der Gesetzentwürfe ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten zustimmen.

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Richard Schneider