BAMF, BPOL, BKA und Co.: Kosten für Sprachmittlung beim Bundesinnenministerium insgesamt rückläufig

Kosten Sprachmittlung BMI
Bild: UEPO.de

Wie viel Geld wurde im Zuständigkeitsbereich des deutschen Bundesministeriums des Innern (BMI) in den letzten zehn Jahren für Sprachdienstleistungen ausgegeben (Übersetzungen und Verdolmetschungen)?

Hierzu gehören Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei (BPOL) sowie der Inlandsgeheimdienst (Bundesamt für Verfassungsschutz), aber auch das Statistische Bundesamt, die Bundeszentrale für politische Bildung und das THW.

Wie verteilen sich die Kosten auf die einzelnen Aufgabenbereiche? Nehmen die Ausgaben immer noch zu? Setzt das Ministerium Künstliche Intelligenz ein, um Kosten zu sparen?

Interessante Antworten auf diese Fragen vermittelt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag.

Kosten für Dolmetscher bei BKA stark steigend, aber insgesamt rückläufig

Wir haben die Kernaussagen der Drucksache in vier Grafiken umgesetzt, die zeigen, dass die Ausgaben – von Ausnahmen wie dem BKA abgesehen – inzwischen wieder zurückgehen.

Die Bundesregierung weigert sich „aus Gründen des Staatswohls“, die Sprachmittlungskosten des Verfassungsschutzes zu nennen. Neben BAMF, BP und BKA dürfte dieser zu den vier größten Kostenfaktoren gehören.

Kosten Sprachmittlung BAMF 2014 bis 2025

Kosten Sprachmittlung Bundespolizei 2014 bis 2025

Kosten Sprachmittlung Bundeskriminalamt 2014 bis 2025

Kosten Sprachmittlung Bundesministerium des Innern insgesamt 2014 bis 2025

Antwort der Bundesregierung im Wortlaut

Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode, Drucksache 21/5626, 23.04.2026

Antwort der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Zirwes, Sascha Lensing, Dr. Daniel Zerbin und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5261 –

Kosten für Sprachmittlung im Bundesministerium des Innern

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Ausgaben für Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen im Bereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) stellen seit Jahren einen stetig wachsenden Kostenfaktor im Bundeshaushalt dar. Im Jahr 2023 lagen die Kosten für Dolmetscher und Sprachmittler beispielsweise bei der Bundespolizei (BPOL) bereits bei 82,9 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 20/8968, abgerufen am 9. Februar 2026).

Seit der Migrationskrise 2015 bis heute könnten die Aufwendungen für Dolmetscher auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie beim Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weiter gestiegen sein. Dies erfordert nach Auffassung der Fragesteller eine kritische Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz.

Während die Privatwirtschaft bereits weitreichende Kosteneinsparungen durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) realisiert, greifen Behörden und staatliche Stellen weitgehend auf analoge und kostenintensive Lösungen zurück (www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2025/IW-Report_2025-KI-als-Wettbewerbsfaktor.pdf, abgerufen am 29. Januar 2026). Unter anderem bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) könnte die KI-Übersetzung nicht nur kostengünstiger, sondern auch anwendungsfreundlicher für die ermittelnden Beamten sein.

Angesichts einer angespannten Haushaltslage und der technologischen Reife von KI-Systemen (Nature 637, S. 587 bis 593, „Joint speech and text machine translation for up to 100 languages“, www.nature.com/articles/s41586-024-08 359-z, abgerufen am 30. Januar 2026) ist es nach Ansicht der Fragesteller geboten, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Teilautomatisierung von Übersetzungsleistungen zu prüfen (auch besonders anspruchsvolle lokale Dialekte können inzwischen problemlos übersetzt werden). Ziel muss es in den Augen der Fragesteller sein, personelle Ressourcen dort zu bündeln, wo menschliche Expertise unverzichtbar ist, während standardisierte Abläufe und massenhafte Übersetzungsbedarfe durch kosteneffiziente digitale Lösungen abgedeckt werden.

Vorbemerkung der Bundesregierung

Zu den Ausgaben für Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen nimmt die obige Kleine Anfrage im ersten Absatz der Einleitung Bezug auf die Antwort der Bundesregierung vom 20. Oktober 2023 (Bundestagsdrucksache 20/8968). Die dort in der Antwort zu Frage 6 genannten Gesamtausgaben der Bundespolizei (zweistellige Millionenbeträge) sind nicht korrekt und wurden vermutlich falsch umgerechnet (Währungseinheiten von T Euro in Euro).

Aus Transparenzgründen werden die korrekten Zahlen, der Ausgaben für die Inanspruchnahme von beauftragten Sprachmittelnden im jeweiligen Zeitraum 1. Januar bis 31. August des jeweiligen Jahres übersendet:

2015 – 4 465,3 T Euro
2016 – 4 508,4 T Euro
2022 – 6 762,3 T Euro
2023 – 8 289,8 T Euro

1. Wie hoch waren die Gesamtausgaben für Dolmetscher und Sprachmittler im Geschäftsbereich des BMI in den Kalenderjahren von 2014 bis 2026 (bitte jährlich aufschlüsseln)?

2. Wie verteilen sich diese Kosten auf die nachgeordneten Behörden BAMF, BPOL, BKA, BfV und alle weiteren Behörden des BMI (bitte jährlich von 2014 bis 2026 aufschlüsseln)?

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam in der beiliegenden Anlage (Tabelle) beantwortet.

Die dort genannten Beträge entsprechen den jährlichen Gesamtausgaben. Generell lässt sich aufgrund der Aufbewahrungsfrist eine lückenlose Zulieferung nicht gewährleisten, u. a. da die Ausgaben für Sprachmittlungen nicht separat erfasst werden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) trägt durch das Sammeln und Auswerten von Informationen zu extremistischen und terroristischen Bestrebungen sowie Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste dazu bei, wichtige Vorfeldaufklärung zu betreiben. Dabei ist das BfV auf die Übersetzung von Inhalten angewiesen. Diese Übersetzungsleistungen können durch mit solchen Aufgaben betraute Mitarbeitende geleistet sowie durch anderweitige Expertisen im Haus erbracht werden. Zusätzlich bedient sich das BfV zur Übersetzungshilfe externer Dritter.

Eine sorgfältige Abwägung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine darüberhinausgehende Beantwortung der Fragen nach den konkreten Kosten für Dolmetscher und Sprachermittlungen aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann.

Die erbetenen Auskünfte sind in Teilen geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf ihre Vorgehensweise, Fähigkeiten und Methoden gezogen werden, was wiederum nachteilig für die Aufgabenerfüllung des BfV und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland sein kann.

Darüber hinaus würde eine Bekanntgabe von Einzelheiten zu der im Rahmen der Aufgabenerfüllung genutzten Sprachmittlungen weitgehende Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und unmittelbar auf das Aufklärungspotential der Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Dadurch könnten die Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes, nachrichtendienstliche Erkenntnisse im Wege der Aufklärung zu gewinnen, in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden.

3. Auf welche StPO-Maßnahmen (StPO = Strafprozessordnung) der BPOL und des BKA verteilen sich die Ausgaben für Übersetzungsleistungen im Jahr 2025, sofern die Daten erhoben wurden?

Eine Auswertung der Kosten nach Strafprozessordnungs-Maßnahmen (StPO) der Bundespolizei (BPOL) und des Bundeskriminalamtes (BKA) ist nicht möglich, da die Daten im Sinne der Fragestellung nicht erhoben werden.

4. Nach welchen Honorarsätzen (Stundensätze bzw. Seitenpreise) erfolgt aktuell die Vergütung der Übersetzungsleistungen in o. g. Behörden?

In der Regel erfolgt die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gelten zusätzlich folgende Regelungen: Die schriftlichen Übersetzungsleistungen werden im Zuge eines Vergabeverfahrens nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an den Übersetzungsdienstleister vergeben, der im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Dienstleister sind diesbezüglich angehalten, stets ein Festpreisangebot abzugeben, eine Vergütung nach Seitenpreisen erfolgt in der Regel nicht. Der Vergütungsanspruch für Dolmetschleistungen richtet sich hingegen nach § 17 des Asylgesetzes (AsylG) i. V. m. § 23 Absatz 2 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), wonach die Vorschriften des JVEG entsprechende Anwendung finden. Gemäß § 14 JVEG (Rahmenvereinbarung) wird das Honorar individuell auf Initiative der freiberuflichen Sprachmittelnden hin verhandelt. Dabei wird die individuelle Qualifikation der Sprachmittelnden berücksichtigt.

Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) vergütet Übersetzungsleistungen und Dolmetscherleistungen entsprechend der BpB-Honorarliste.

Bei der BPOL erfolgt eine Vergütung von Dolmetsch- und/oder Übersetzungstätigkeiten (Sprachmittlung) grundsätzlich auf zivilrechtlicher Grundlage anhand entsprechender Mustervereinbarungen für Individualverträge und für Verträge mit Sprachmittlungsbüros. Gegenstand dieser Vereinbarungen sind Sprachmittlungsleistungen außerhalb des Geltungsbereiches des JVEG. Nach derzeitiger Verfügungslage und je nach vertraglicher Vereinbarung, liegt der Stundensatz für Dolmetscher in einem Korridor von 40 Euro und 85 Euro netto zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Das Honorar für jeweils angefangene 55 Anschläge einschließlich der Leerzeichen bei schriftlichen Übersetzungen beträgt, unabhängig vom Schwierigkeitsgrad des Textes bzw. der Übersetzung, 1,95 Euro zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache maßgebend.

5. Inwieweit prüft die Bundesregierung ggf. die Notwendigkeit, Vorschriften und Gesetze anzupassen, um den Einsatz von KI als Ersatz oder Ergänzung zu menschlichen Dolmetschern und Sprachmittlern zu ermöglichen?

6. Existieren im BMI bereits Pilotprojekte zur automatisierten Transkription und Übersetzung als Ersatz für Dolmetscher und Sprachmittler?

Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.

Künstliche Intelligenz-basierte (KI) maschinelle Übersetzungssysteme (MÜ) werden bereits zur Unterstützung von Übersetzerinnen und Übersetzern eingesetzt. Durch die Einführung von KIPITZ im Bundesministerium des Innern (BMI), dem KI-Portal des Informations-Technik-Zentrum des Bundes (ITZ-Bund), wird es möglich sein, Dokumente bis „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ („VS – Nur für den Dienstgebrauch“) zu übersetzen. Die Übersetzungsqualität ist jedoch eingeschränkt, und Texte erfordern in der Regel eine Überprüfung durch professionelle Übersetzerinnen und Übersetzer. Das Bundespolizeipräsidium verfolgt mit dem seit dem Jahr 2025 laufenden Projekt „Babelfisch“ den Aufbau eines auf die Anforderungen der BPOL ausgerichteten KI-gestützten Übersetzungstools.

Eine Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen wird bedarfsentsprechend geprüft.

7. Wie hoch prognostiziert die Bundesregierung das jährliche Einsparpotenzial durch eine flächendeckende Einführung von KI-Dolmetscher-Lösungen in sämtlichen o. g. Behörden (bitte nach Behörden aufschlüsseln)?

Aufgrund der bestehenden mangelhaften Qualität von KI-Lösungen, insbesondere bei seltenen Sprachen, ist es derzeit nicht möglich, erhebliche Einsparpotenziale zu erschließen.

Anlage zur Kleinen Anfrage 21/5261: Ausgaben für Dolmetscher und Sprachmittler im Geschäftsbereich des BMI in den Kalenderjahren 2014 bis 2026

Statistik Ausgaben Dolmetscher Übersetzer Innenministerium
Ausgaben für Sprachmittlung im Geschäftsbereich des deutschen Bundesministeriums für Inneres in den Kalenderjahren 2014 bis 2020 (Vergrößern mit Rechtsklick). – Bild: BMI
Statistik Ausgaben Dolmetscher Übersetzer Innenministerium
Ausgaben für Sprachmittlung im Geschäftsbereich des deutschen Bundesministeriums für Inneres in den Kalenderjahren 2021 bis 2026 (Vergrößern mit Rechtsklick). Die Werte für das laufende Jahr 2026 beziehen sich vermutlich auf das erste Quartal 2026. Die Bundesregierung hat dazu keine weiteren Angaben gemacht. – Bild: BMI

Mehr zum Thema

Richard Schneider