Sozialgericht Karlsruhe: Gerichtsdolmetscher müssen Rechtsterminologie beherrschen
Allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscher müssen die „gebräuchlichen juristischen Begriffe“ kennen. Sie dürfen daher für Terminologierecherchen keine Vorbereitungszeit in Rechnung stellen. Dies geht aus einem Beschluss des … [Mehr]
