
JVEG-Auslegung durch OLG Frankfurt: Wenn nicht editierbar, dann 1,75 statt 1,55 Euro berechnen
Wird einem Übersetzer bei einem nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abzurechnenden Auftrag der Ausgangstext in einer nicht editierbaren Form zur Verfügung gestellt, dann darf … [Mehr]