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Archiv der Kategorie Übersetzungsfehler

Griechenland: Übersetzungsfehler lockt Untersuchungsausschuss auf falsche Fährte

Bestechung auf höchster Ebene witterte ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, der in Griechenland zurzeit Schmiergeldzahlungen von Siemens an griechische Politiker untersucht. Im E-Mail-Verkehr eines griechischen Unternehmers, dem gute Beziehungen zum flüchtigen Chef von Siemens Hellas, Michalis Christoforakos, nachgesagt werden, heißt es: „Please see the information required to give the 50 percent deposit for the cabinet man“, gefolgt von einer New Yorker Kontonummer.

Bei dem „cabinet man“, der hier in den Genuss einer Anzahlung kommen sollte, konnte es sich nur um ein „Kabinettsmitglied“ handeln, schloss der Übersetzungsdienst des Parlaments. Denn erst eine Woche zuvor hatte ein ehemaliger Minister gestanden, Schmiergeld von Siemens angenommen zu haben. Diese Vermutung wurde so auch an die Medien weitergegeben. Das Handelsblatt schreibt:

Drei Tage lang genossen Valyrakis und seine Partei den Medienrummel, den die vermeintliche Enthüllung ausgelöst hatte. Inzwischen weiß man: der Ausschussvorsitzende schoss ein kapitales Eigentor. Das „Kabinettsmitglied“ ist heute in mehreren griechischen Zeitungen abgebildet. Es sitzt am Steuer eines weißen Ford-Lieferwagens mit der Aufschrift „Cabinet Man“. Bei dem Mann handelt es sich um einen Möbelschreiner, der in der New Yorker Wohnung des griechischen Unternehmers Küchenschränke installiert hatte und auf die Bezahlung seiner Rechnung wartete.

„Cabinet“ hat im Englischen viele Bedeutungen. Bei einem „cabinet meeting“ handelt es sich tatsächlich um eine Kabinettssitzung, aber ein „cabinet maker“ ist schlicht und einfach ein Möbelschreiner („cabinet“ = Schrank).

[Text: Richard Schneider. Quelle: Handelsblatt, 2010-06-02; Reuters, 2010-06-02.]

“Mach mir eine harte Kopie!” Übersetzungsfehler in Filmdialogen

Die von der Computerzeitschrift CHIP betriebene Website zehn.de („Die besten Listen“) hat einige Fehlübersetzungen aus Filmdialogen bekannter Hollywood-Klassenschlager zusammengestellt. Die Liste können Sie bei zehn.de aufrufen.

Link zum Thema auf uepo.de
Spiel mir das Lied vom Murmeltier - Filmtitel-Übersetzungen besser als ihr Ruf

Patentschutz auch bei Übersetzungsmängeln

Justitia Frankfurt RömerbergWerden bei der deutschen Übersetzung eines europäischen Patents einzelne Ausdrücke nicht übersetzt, so verliert das Patent dadurch nicht seinen Schutz. Dies hat das Landgericht Mannheim entschieden.

Das Urteil bezieht sich zwar nur auf Patente, die vor dem Inkrafttreten des Londoner Übereinkommens am 01.05.2008 erteilt wurden, ist in seiner Argumentation aber nach wie vor interessant. (Durch das Londoner Übereinkommen entfiel die Pflicht zur vollständigen Übersetzung von Patenten des Europäischen Patentamts in die Landessprachen. Damit wurde ein Wunsch der mittelständischen Unternehmen zur Reduzierung der Übersetzungskosten erfüllt.)

In dem vorliegenden Fall ging es um CD-Rohlinge, bei deren Patentanmeldung eine in den Zeichnungen benutzte Abkürzung („ch. bits“ für „Kanalbits“) nicht übersetzt worden war.

Der niederländische Patentinhaber hatte die deutsche Tochter eines japanischen Konkurrenten verklagt, die in Deutschland Speichermedien (CD-Rs) mit den patentrechtlich geschützten Merkmalen vertrieben hatte.

Das beklagte Unternehmen versuchte, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, indem es argumentierte, es bestehe überhaupt kein Patentschutz, da das Patent unvollständig ins Deutsche übersetzt worden sei.

Die Argumentation des Beklagten:

Die Beklagten sind der Ansicht, die geltend gemachten Ansprüche […] stünden der Klägerin bereits deshalb nicht zu, weil das Klagepatent in der Bundesrepublik Deutschland nicht in Kraft stehe. Gem. Art. II § 3 Abs. 2 IntPatÜG seien die Wirkungen des Klagepatents für die Bundesrepublik Deutschland von Anfang an nicht eingetreten, weil dessen Übersetzung nicht in einer eine ordnungsgemäße Veröffentlichung gestatteten Form eingereicht worden sei. Die Regelung des Art. II § 3 IntPatÜG verlange die Einreichung einer vollständigen Übersetzung, dass heißt eine solche, die sämtliche Teile und Seiten der übersetzten Beschreibung lückenlos aufweise und alle übersetzbaren Hinweise in den Zeichnungsblättern umfasse. Dies sei bei dem Klagepatent nicht der Fall. Wie aus Anlage K 1 ersichtlich, habe die Patentinhaberin davon abgesehen, eine Übersetzung der übersetzbaren Hinweise in den Zeichnungsblättern einzureichen. So sei bei der Beschriftung der Figur 2 auf Seite 1 der Zeichnungsblätter die Abkürzung „ch. bits“, die in der Beschreibung mit „Kanalbits“ übersetzt worden sei, bei den Beschriftungen der Figuren nicht übersetzt worden.

Es sei insoweit von einem strikten Verständnis der Vollständigkeit der Übersetzung auszugehen. Eine Differenzierung nach Qualität und Ausmaß bzw. Umfang des fehlenden Teils der Übersetzung sei nicht gerechtfertigt. […] Obgleich dem Gesetzgeber die einschneidende Konsequenz bewusst gewesen sei, habe er sich dafür entschieden, beim Fehlen der in Art. II § 2 Abs. 2 IntPatÜG genannten formalen Voraussetzungen dem europäischen Patent in Deutschland die Wirkung zu versagen, und zwar ohne jeglichen Ausnahmetatbestand.

Dem hielt das Gericht in seiner Urteilsbegründung Folgendes entgegen:

Die Wirkungen des Klagepatents sind für Deutschland eingetreten, da die Klägerin eine Übersetzung der Patentschrift im Sinne des weiter anwendbaren (I.) Art. II § 3 Abs. 1 IntPatÜG beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht hat (II.). Die Tatsache, dass bei der Figur 2 die Bezeichnung „Ch. Bits“ nicht mit übersetzt wurde, steht dem nicht entgegen, da kein Fall einer eine ordnungsgemäße Veröffentlichung nicht gestattenden Form nach Art. II § 3 Abs. 2 IntPatÜG vorliegt, sondern Art. II § 3 Abs. 4 IntPatÜG analog anwendbar ist (III.) […].

Art. II § 3 Abs. 1 IntPatÜG verlangt keine Übersetzung, die frei von Fehlern jeglicher Art ist.

Aus Art. II § 3 Abs. 1 IntPatÜG ergibt sich nicht, dass nur eine vollständige Übersetzung in dem Sinne, dass bereits die fehlende Übersetzung eines einzelnen Wortes zum Nichteintritt der Wirkungen führt, die Wirkungen des Patents für Deutschland eintreten lässt.

Denknotwendig ist keine Übersetzung „vollständig“ im dem Sinne, dass eine „Eins-zu-Eins“-Übertragung der fremdsprachigen Patentschrift möglich wäre. Ein derartiges Verständnis verkennt das Wesen einer Übersetzung, die kein schematischer Automatismus, sonder ein dynamischer Prozess ist, in dem der Übersetzer zur Erfassung des Sinngehalts des Ausgangswerks Formulierungen wählen kann und muss, die hinsichtlich einzelner Wörter keine Entsprechung im Ausgangstext haben.

Aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 2. GPatG (BT-Drs. 12/632) ergibt sich, dass die Übersetzung der europäischen Patente dazu dienen soll, im Interesse der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft die Nutzbarmachung und Verbreitung der Patentinformation in deutscher Sprache zu fördern und zugleich Wettbewerbsnachteile der deutschen Unternehmen gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz zu beseitigen. Die deutschen Marktteilnehmer sollten ohne Sprachschwierigkeiten den Inhalt europäischer Schutzrechte zur Kenntnis nehmen können. Hauptziel der Übersetzungspflicht ist daher die Verbreitung der Patentinformation in deutscher Sprache. Hieraus wird deutlich, dass die Übersetzung (lediglich) informatorischen Charakter haben, nicht hingegen zu einer Begrenzung oder Veränderung des Schutzbereichs führen soll.

Schließlich erfordern auch Sinn und Zweck des Gesetzes keine entsprechende Auslegung; Die Grenze der Auslegung ist erst dann erreicht, wenn derart signifikante Auslassungen vorliegen, dass von einer Übersetzung nicht mehr die Rede sein kann. Ob dies bereits der Fall ist, wenn Zwischenüberschriften nicht übersetzt werden oder dann, wenn ganze Seiten nicht mit übersetzt werden, braucht die Kammer hier nicht zu entscheiden. Jedenfalls ist die Grenze im vorliegenden Fall nicht erreicht. Die Übersetzung der Klagepatentschrift enthält lediglich die Auslassung, dass die Wendung „ch. bits“ nicht eine entsprechende Übersetzung erfahren hat sondern unübersetzt stehen geblieben ist. Das Verständnis der Patentschrift wird dadurch jedoch in keiner Hinsicht eingeschränkt.

Eine qualitativer Unterschied zwischen einer fehlerhaften und einer unvollständigen Übersetzung besteht bei generalisierender Betrachtung nicht. In beiden Fällen kann der Informationswert der Übersetzung erheblich gemindert sein; es kann jedoch auch der Fall eintreten, dass der Informationswert der Übersetzung in keiner Weise beeinträchtigt ist.

Landgericht Mannheim, Urteil vom 10.07.2009, Aktenzeichen 7 O 327/08, im Wortlaut verfügbar in der Juris-Datenbank.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Juris.de. Bild: Richard Schneider (Justitia auf dem Römerberg in Frankfurt).]

Frankreich: Britische Touristin übernachtet unfreiwillig im Hôtel de Ville

Rathaus DannemarieMangelhafte Französischkenntnisse haben einer allein reisenden britischen Touristin eine unfreiwillige Übernachtung im Rathaus (Bild) der elsässischen Gemeinde Dannemarie beschert. Die Mittdreißigerin hielt den schmucken Bau im Stadtzentrum mit der Aufschrift “Hôtel de Ville” für das beste Haus am Platz und wollte dort ein Zimmer buchen.

Als sie am Freitagabend das Gebäude betrat, war die “Rezeption” nicht besetzt. Und auch sonst war niemand in der Empfangshalle zu sehen. Deshalb suchte sie erst einmal die Toilette auf, um sich frisch zu machen.

Just in diesem Moment verließen die letzten Personen das Rathaus – Stadträte und Verbandsvertreter, die bis in den Abend getagt hatten. Wie diese später erklärten, hatten sie sogar noch das Wasser im WC rauschen hören, maßen dem aber keine Bedeutung bei. Sie schlossen die schwere Eingangstür hinter sich zu und die Britin war gefangen.

Als der Frau dämmerte, dass sie sich wohl doch nicht in einem Hotel befand und dass man sie eingeschlossen hatte, schaltete sie das Licht im ganzen Gebäude ein, um auf sich aufmerksam zu machen. Außerdem schrieb sie in gebrochenem Französisch einen Zettel, den Sie mit Klebeband an eines der kleinen Fenster in der Eingangstür heftete: “22.08.2009 - Je suis fermer ici. Est ce possible la porte en ouvrir?”

Ihr gelang es jedoch nicht, die Aufmerksamkeit der wenigen Passanten im 2.500-Seelen-Ort Dannemarie auf sich zu ziehen. Schließlich schob sie zwei Sessel in der Eingangshalle zusammen und versuchte zu schlafen.

Paul MumbachAm nächsten Morgen wunderte sich ein Angestellter der benachbarten Apotheke über den Zettel an der Pforte und alarmierte den Bürgermeister Paul Mumbach (Bild). Dieser befreite die Touristin und empfahl ihr eine Pension ganz in der Nähe.

Mumbach will nun englisch- und deutschsprachige Hinweisschilder am Rathaus anbringen lassen, damit sich ein solches Missverständnis nicht wiederholt. Zumindest nicht im 15 Kilometer südwestlich von Mülhausen gelegenen Dannemarie. Die Britin dürfte allerdings weder die erste noch die einzige Touristin sein, welche die Häuser der Marke ”Hôtel de Ville” für die größte französische Hotelkette hält.

Anmerkungen

Das Rathaus von Dannemarie wird vor Ort wie bei kleinen Gemeinden üblich als “Mairie” bezeichnet. Das Gebäude trägt jedoch auf dem dunklen Querbalken zwischen dem zweiten und dritten Stock in erhabenen, großen Buchstaben die Inschrift “Hôtel de Ville” (auf dem Foto kaum sichtbar). Der Bürgermeister erklärte gegenüber der Presse: “Elle a vu l’inscription ‘hôtel de ville’ et en a déduit qu’il s’agissait d’un hôtel où elle pouvait passer la nuit.”

Der zunächst von den Dernières nouvelles d’Alsace publizierte Vorfall wurde von Dutzenden von Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsendern auf der ganzen Welt aufgegriffen - in Frankreich (”Elle passe la nuit à l’hôtel … de ville”.), Deutschland (”Fiese Sprachfalle! Britin nachts im Rathaus gefangen”, “Besser ins Wörterbuch schauen! Rathaus mit Hotel verwechselt”), Polen (”Spędziła noc w ratuszu, bo myślała, że to hotel”), Großbritannien (”UK tourist trapped in French hall”), der Türkei (”Fransızca’da ‘otel’le ‘belediye’yi karıştırınca…”) und sogar in Südafrika (”The perils of the language barrier…”), Brasilien (”Erro de tradução faz turista passar a noite trancada em prefeitura francesa”) und Hongkong (英觀光客在法國誤將市政廳當成旅館). Außerdem muss die Touristin den Spott der Leser über sich ergehen lassen (”digne d’une comédie de boulevard”, “Et ce n’était pas une Belge!”), die genüßlich die mangelnden Fremdsprachenkenntnisse der Briten kritisieren.

Bürgermeister Mumbach wird seit zwei Tagen von Journalisten aus dem In- und Ausland belagert und kommt nicht mehr dazu, seinen Amtsgeschäften nachzugehen. Er rief die namentlich nicht bekannte Frau, die ihre Tour de France längst fortgesetzt hat, auf, sich noch einmal zu melden.

[Text: Richard Schneider. Quelle: AFP, 2009-08-24 und zahlreiche andere. Bild: dannemarie.fr.]

Audis Pläne in China: Übersetzungsfehler stiftet Verwirrung

AudiVolkswagen betreibt in Changchun im Nordosten Chinas ein Joint Venture mit dem chinesischen Autobauer FAW und produziert dort recht erfolgreich Modelle der Marke Audi. Vor Kurzem lief das dreimillionste Fahrzeug vom Band, was in einer englischsprachigen Pressemitteilung groß gefeiert wurde.

Darin war auch von einer neuen assembly plant die Rede, die kurz vor der Eröffnung stehe. Plant kann man mit Werk übersetzen. „Und das hat für einige Verwirrungen gesorgt“, so eine Audi-Sprecherin.

So verbreitete die Nachrichtenagentur AFP folgende Meldung: „Audi will im September neues Werk in China eröffnen.“ Reuters meldete: „Zweites Audi-Werk in China nimmt im September Betrieb auf.“ Das Handelsblatt schrieb: „Audi eröffnet eine neue Fabrik im Nordosten Chinas.“ Die Finanzwebsite Börse Go erklärte: „Audi eröffnet im September neue Fabrik in China.“

Alles falsch! Denn mit dem missverständlichen Ausdruck assembly plant war lediglich eine schon seit 2008 im Bau befindliche zusätzliche Montagehalle für das bestehende Werk in Changchun gemeint.

Die Nachrichtenagentur Reuters schickte der von ihr am 17.08.2009 um 8:31 Uhr verbreiteten Falschmeldung deshalb um 13:58 eine Richtigstellung hinterher. Unter der Überschrift „Audi will Produktionskapazität in China verdoppeln“ heißt es nun: „Wegen glänzender Geschäfte in China erweitert der Autobauer Audi seine dortige Fabrik. Im September werde eine neue Montagehalle in Betrieb gehen und so die Produktionskapazität auf 200.000 Fahrzeuge verdoppelt, sagte eine Konzernsprecherin am Montag in Ingolstadt. Ein zweites Werk sei nicht in Planung.“

China ist Audis wichtigster Exportmarkt. Bereits seit 20 Jahren sind die Ingolstädter im Reich der Mitte präsent. Im ersten Halbjahr 2009 liefen die Geschäfte vor Ort so gut wie noch nie.

[Text: Richard Schneider. Quelle: AFP, 2009-07-27; Handelsblatt, 2009-07-28; Donaukurier, 2009-08-17; Reuters, 2009-08-17. Bild: Anatolij Meshkov, Fotolia.de.]

Bundesrat korrigiert Fehler des EU-Übersetzungsdienstes

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10. Juli 2009 der Verordnung über die „Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr“ (Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung) zugestimmt, dabei allerdings eine wesentliche Änderung beschlossen. Die nach einer auswärtigen Ruhezeit ursprünglich vorgesehene tägliche Ruhezeit am „Wohnort“ kann nunmehr am „Dienstort“ des Zugpersonals absolviert werden.

Mit der Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung wird die EU-Richtlinie 2005/47/EG in deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie regelt insbesondere Dienstzeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten der Lokführer im internationalen Verkehr. Sie sieht in ihrem französischen Urtext vor, dass Eisenbahnverkehrsunternehmer dafür Sorge tragen müssen, dass Lokführer nach einer auswärtigen Ruhezeit eine Ruhezeit an ihrem „Dienstort“ verbringen. Durch einen Übersetzungsfehler ist in der deutschen Fassung der EU-Richtlinie nicht von einer Ruhezeit am „Dienstort“, sondern am „Wohnort“ die Rede. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatte in seinem Verordnungsentwurf den Übersetzungsfehler in das deutsche Recht übernehmen wollen. Der Bundesrat hat nun diesen Fehler behoben, indem er den Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entsprechend korrigiert und eine Rückkehr an den Dienstort vorgesehen hat.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich. VDV-Hauptgeschäftsführerin Dr.-Ing. Claudia Langowsky hierzu: „Die Pflicht zur Rückkehr an den Wohnort, die der Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums vorsah, hätte skurrile Folgen gehabt. Beispielsweise hätte ein Lokführer, der in Görlitz wohnt, aber seinen Dienst an der französischen Grenze versieht, nach jeder auswärtigen Ruhezeit in Frankreich an seinen Wohnort nach Görlitz zurückkehren müssen. Damit wären sinnvolle Einsatzpläne für den internationalen Verkehr kaum noch möglich gewesen. Dies wäre auch zu Lasten der Arbeitnehmer gegangen, die weit entfernt von ihrem Dienstort wohnen.“

Selbst die Europäische Transportarbeiter-Föderation habe sich deshalb dafür ausgesprochen, hier nicht auf den Wohn-, sondern den Dienstort abzustellen. Bei den europaweiten Einsatzmöglichkeiten des Fahrpersonals sei der Kraftverkehr bislang noch erheblich im Vorteil. Deshalb wäre es kaum verständlich, wenn durch gesetzgeberische Aktivitäten die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Eisenbahnverkehrsunternehmen mutwillig geschwächt würde.

[Text: Andreas Romahn. Quelle: www.newstix.de, das Informationsportal für den öffentlichen Personenverkehr, 2009-07-13.]

Stefan Raab macht sich über Simultandolmetscher lustig

Auf YouTube sind zwei Ausschnitte aus der Sendung TV Total aufgetaucht, in denen sich Moderator Stefan Raab (Bild) über Simultandolmetscher lustig macht.

Tuckiger Simultandolmetscher

Raab bezeichnet die Sprechmelodie eines Kollegen, der ein Interview mit NATO-Generalsekretär Javier Solana live für das ZDF-Morgenmagazin dolmetscht, als „tuckig“. Es sei sicher schwierig für den Dolmetscher, sich zu konzentrieren, wenn er sich gleichzeitig die Fingernägel lackiere oder die Beine rasiere. In der Tat klingen unsere Kollegen von der sprechenden Zunft manchmal merkwürdig gepresst oder ziehen die Aussprache in ihrem Ringen um Worte unbewusst in die Länge. Schauen Sie selbst: www.youtube.com/watch?v=wun-5r1XrrM

Star Wars: „Am 4. Mai sind wir bei Ihnen!“

In einem Interview mit Star-Wars-Schöpfer George Lucas fällt der bekannte und zum geflügelten Wort avancierte Segensspruch „May the force be with you“. Auf Deutsch: „Möge die Macht mit dir sein!“ Der vom Nachrichtensender N24 angeheuerte Simultandolmetscher verhört sich jedoch gründlich, versteht das Gesagte als „May the 4th [we’ll] be with you“ und übersetzt: „Am 4. Mai sind wir bei Ihnen!“ - http://tvtotal.prosieben.de/tvtotal/videos/player/?contentId=15671

[Text: Richard Schneider. Bild: TV Total.]

Jefferson Farfáns Oma liegt im Sterben - ein Übersetzungsfehler?

Bei Streitfällen auf internationaler Ebene schieben Diplomaten seit Jahrtausenden gerne dem Dolmetscher die Schuld in die Schuhe. Auf diese Weise wird den Kontrahenten die Möglichkeit geboten, sich unter Wahrung des Gesichts wieder zu versöhnen. Die Dolmetscher werden in solchen Situationen gebeten, im Interesse der Sache den ungerechtfertigten Rüffel hinzunehmen. Der internationale Fußball lieferte dazu jetzt ein weiteres Beispiel. Die Süddeutsche Zeitung schreibt:

Am Montag meldete Schalke, dass der peruanische Stürmer [Jefferson Farfán] mit Erlaubnis von Trainer Fred Rutten in die Heimat gereist sei, weil seine Oma, “mit der ihn immer ein besonderes Verhältnis verbunden hat”, im Sterben liege. Farfán bitte aber darum, “dass dieses traurige Thema in den Zeitungen nicht groß thematisiert” werde.

Die Bild-Zeitung hielt sich nicht daran und erfuhr über ein peruanisches Boulevardblatt, dass sich beide Großmütter des Fußballers bester Gesundheit erfreuen. Farfán hatte die Krankheit der Oma offenbar nur erfunden, um sich von dem als gutmütig bekannten Trainer einen Sonderurlaub genehmigen zu lassen. Der wahre Anlass der Reise war laut peruanischen Medien eine Beziehungskrise. Freundin Melissa fühlt sich in Südamerika vernachlässigt.

Nach Bekanntwerden dieser Fakten erklärte Schalke 04 als Arbeitgeber des mit 10 Mio. Euro teuersten Einkaufs der Vereinsgeschichte, dass es bei den Erklärungen zur Gesundheit der Oma wohl “einen Übersetzungsfehler” gegeben habe. Die Frau liege nicht im Sterben, aber dass es ihr nicht gutgehe, sei eine Tatsache.

Der Vereinssprecher drückte sein Bedauern über das Missverständnis aus, der Torjäger flog schon am nächsten Tag zurück ins Ruhrgebiet und die Angelegenheit war zumindest gegenüber der Öffentlichkeit erledigt. Welche Konsequenzen hinter den Kulissen gezogen wurden, ist nicht bekannt.

Siehe dazu auch unser Dossier Der Schuldige ist immer der Dolmetscher.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Süddeutsche Zeitung, 2009-02-05.]

Arthritis statt Arthrose durch Übersetzungsfehler

Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie weist in einer Mitteilung unter der Überschrift “Rheuma-krank durch Übersetzungsfehler” darauf hin, dass die Ergebnisse einer englischen Studie durch einen Übersetzungsfehler in den deutschen Medien falsch wiedergegeben wurde:

Menschen, die einschlägige Medien wie Bild, Welt oder Stern aufmerksam gelesen haben, könnten demnächst die Rheuma-Praxen stürmen. Anfang Januar berichtete die Presse über den Zusammenhang zwischen dem Längenverhältnis von Ring- und Zeigefinger und dem Risiko einer Arthritis-Erkrankung. Die zugrunde liegende, britische Studie, die in Arthritis & Rheumatism publiziert wurde, spricht jedoch von “osteoarthritis” - zu Deutsch “Arthrose”.

Da wurde nicht gründlich recherchiert, will man meinen. Denn der Fehler liegt im Detail: Die zitierte Studie, die in der Januar-Ausgabe der Fachzeitschrift Arthritis & Rheumatism erschien, untersucht den Zusammenhang zwischen Länge von Zeige- und Ringfinger und der Wahrscheinlichkeit, an einer “osteoarthritis of the knee” zu erkranken. Die Forscher erkannten eine positive Relation, wenn der Ringfinger den Zeigefinger überragt. In der deutschen Übersetzung wurde aus der “osteoarthritis” jedoch fälschlicherweise eine Arthritis.

Während wir mit unserer Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und kontinuierlich daran arbeiten, den grundlegenden Unterschied zwischen entzündlichem Rheuma und degenerativen Formen in die Öffentlichkeit zu transportieren, torpedieren ungenaue Meldungen wie diese unsere Bemühungen im Schneeballprinzip. Denn der Übersetzungsfehler sprang von einer Zeitung zur nächsten.

[Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V., 2009-01-24. ]

Übersetzungskritik: 35 Jahre Star-Trek-Synchronisation

Es ist keine leichte Aufgabe, ausländische Fernsehserien zu synchronisieren. Besonders schwer haben es die Übersetzer von Kultserien wie Star Trek, denn die Fangemeinde protokolliert gnadenlos jeden Übersetzungsfehler wie diesen hier: “Was ist das für ein Mist, den ich da sehe?” Diese Frage stellt Beverly Crusher dem Computer, als sie in der TNG-Folge “Das Experiment” auf ihrem Bildschirm einen nebelartigen Dunst im Weltraum erblickt. Im Original fragt sie: “What’s that mist I’m seeing there?” (en: mist = de: Nebel).

Seit 1973 wird Star Trek ins Deutsche übersetzt. Bernd Schneider hat Übersetzungsfehler und -Probleme aus über 35 Jahren Synchronisationsgeschichte in einem längeren Aufsatz zusammengestellt. Im Lauf der Jahrzehnte hat sich auch der Stil der Synchronisation verändert. In den 1970er Jahren wurde übertrieben locker und flockig übersetzt. (Schneider: “Im Original hat Kirk zu einem Außerirdischen nie so etwas wie ‘Mach dir mal nicht ins Hemdchen’ gesagt.”) Heute ist der Stil eher spröde. (”Seven of Nine spricht im Deutschen gestelzt wie eine pensionierte Oberverwaltungsdirektorin: ‘Die Kinder wünschen an dieser Aktivität zu partizipieren.’”)

Ziemlich verkrampft wirken rückblickend die Zensurmaßnahmen des ZDF zur kindgerechten Aufbereitung der Serie. So wurden in der Folge “Weltraumfieber” reichlich vorhandene und für die Handlung wichtige erotische und sexuelle Anspielungen bis hin zur völligen Sinnverdrehung getilgt. Die Geschichte handelt davon, dass der gefühlskalte, von Logik und Vernunft beherrschte Spock durch eine Krankheit in das genaue Gegenteil umschlägt: Er mutiert zu einer von Sehnsüchten, Trieben und Gelüsten beherrschten Person. Eine andere Folge (”Patterns of force”), in der Spock in SS-Uniform herumläuft, um einen von Nazis beherrschten Planeten zu retten, wurde gar nicht erst synchronisiert.

Manche Schnitzer sind darauf zurückzuführen, dass sich die Übersetzer in der Star-Trek-Welt nicht auskennen. So wird die Anweisung “Lower the forcefield!” mit “Verringern Sie das Kraftfeld!” eingedeutscht, obwohl es - wenn man weiß, was gemeint ist - hier nur “Senken Sie das Kraftfeld!” heißen kann. Ein weiteres Beispiel: Die Maßeinheit “microns”, also simple “Mikrometer”, wird in einigen TNG-Folgen mit “Mikronen” übersetzt.

Vereinzelt wurden aber auch Fehler im Original durch die Synchronisation korrigiert. So kommen Kirk und Spock bei einer Verfolgungsjagd an eine Tunnelgabelung. Kirk deutet nach rechts und sagt im Original zu Spock, er solle nach links gehen. Dann weist er nach links und sagt, dass er selbst in den rechten Gang laufen werde. Die Übersetzer sorgten dafür, dass sich William Shatner mit seiner Rechts-links-Schwäche nicht beim deutschen Publikum blamierte.

Zur Übersetzung der Eigennamen schreibt Schneider:

Pavel Chekov wurde in der deutschen Fassung ohne greifbaren Grund zu “Pane”, was wohl nicht einmal ein russischer Name ist. Spocks Mutter Amanda wurde in TOS: “Die Reise nach Babel” zu “Emily” abgeändert. […] Ein Sinn dieser Umbenennungen ist bis heute nicht ersichtlich. Genauso verhält es sich mit Gary Seven, der in TOS: “Ein Planet, genannt Erde” zu “Felix Sevenrock” mutierte.

Eine Fehlübersetzung ist übrigens schon der berühmte Vorspann, in dem es heißt: “Viele Lichtjahre von der Erde entfernt dringt die Enterprise in Galaxien vor, die nie ein Mensch zuvor gesehen hat.” Kirk und Spock haben unsere Galaxie aber nie verlassen, weil sie es nicht konnten. Für eine Reise zum Rand der Milchstraße hätte auch die Enterprise trotz Warp-Antrieb rund 300 Jahre gebraucht. Im englischen Ausgangstext kommt das Wort “Galaxie” überhaupt nicht vor. Hier heißt es einfach: “… to boldly go where no man has gone before.”

Trotz dieser Pannen gelten die Star-Trek-Serien und -Filme als gut übersetzt. Verantwortlich für die Synchronisierung waren Bavaria Film Synchron in München und Arena Synchron in Berlin.

Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie auf der Website Ex Astris Scientia lesen.