Friedrich Wilhelm IV. bestimmt 1846, dass Dolmetschkosten vor Gericht von Staatskasse zu tragen sind
König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen hat 1846 in einem „allerhöchsten Erlass“ festgelegt, dass die Übersetzungs- und Dolmetschkosten vor Gericht künftig von der Staatskasse zu … [Mehr]
